Rhein-Neckar

Sonderrechte für Wirte in Ludwigshafen - Erweiterung von Ladenfläche weiter möglich

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lrs
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Die Erweiterung von Café-Terrassen war während Corona oft erlaubt. © dpa

In einer Reihe von rheinland-pfälzischen Städten sind die während der Corona-Pandemie gewährten Sonderrechte für Gastronomiebetriebe mit Außenbereich wieder ganz oder teilweise zurückgenommen worden. Doch es gibt Ausnahmen. Dazu gehört beispielsweise auch Ludwigshafen. Dort geht die Stadt vorsichtig mit ihren Gastronomen um.

Die während der Pandemie eingeführte Erweiterung der Flächen könne bestehen bleiben, wenn es die Platzverhältnisse vor dem Lokal und die gesetzlichen Bestimmungen zuließen, sagte die Verwaltung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Im ersten Corona-Lockdown (Ende März bis Anfang Mai 2020) fielen für Außengastronomie-Flächen keine Sondernutzungsgebühren an; dafür bereits bezahlte Beträge wurden von der Verwaltung erstattet. Danach bot die Stadt Betrieben einen Gebührennachlass an, wenn sie eine schwierige wirtschaftliche Situation nachweisen konnten. Allerdings sei dies Angebot nur einmal genutzt worden.

Ein Gegenbeispiel bietet etwa Bad Dürkheim. Dort wurden die Corona-Sonderbedingungen wieder zurückgenommen. Es gibt keine Gebührenfreiheit und keine Flächenerweiterungen mehr. 

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