Polizei- und Ordnungsbehördengesetz - Nach Kritik von Vereinen wegen gestiegener Sicherheitsauflagen für Feste im Freien stellt die Verwaltung einige Punkte klar

Feiern in Gefahr? – Stadt Ludwigshafen räumt Missverständnisse aus

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Julian Eistetter
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Die Neufassung eines Landesgesetzes zur Sicherheit bei Festen wie der Ruchheimer Kerwe bereitet Vereinen große Sorgen. © Christoph Blüthner

Ludwigshafen. Der Aufschrei vieler Vereine in der Pfalz war groß. Veranstaltungen seien mit den neuen Sicherheitsauflagen durch das überarbeitete Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) des Landes im Ehrenamt nicht mehr leistbar. Auch die örtlichen Fasnachter forderten deutlich eine Entschärfung seitens des Ministeriums. Die Stadt Ludwigshafen reagiert nun auf die vielfach in Medien geäußerte Kritik und stellt einige Punkte klar, die ihrer Ansicht nach missverstanden wurden.

„Meines Erachtens können 99 Prozent aller bisherigen Veranstaltungen weitgehend so durchgeführt werden, wie in der Vergangenheit auch“, wird Ordnungsdezernent Andreas Schwarz in einer Mitteilung zitiert. Es sei nicht zutreffend, dass die Neufassung des POG inhaltlich verbindliche Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltungen wie Kerwen, Straßenumzügen oder vergleichbaren Festen mache. Es enthalte keine Festlegungen, die den Veranstaltern vorschreiben, wie bestimmte Veranstaltungen durchzuführen sind. „Aussagen, wonach das Gesetz vorschreibe, etwa komplette Wegstrecken von Karnevalsumzügen mit Gattern abzusperren, sind falsch“, betont die Verwaltung.

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Neu sei, dass das POG für die Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen konkrete Fristen und Verfahrenswege – abhängig von der erwarteten Gästezahl – definiere. Übersteigt diese Zahl mehr als 5000 Personen, ist die Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde mindestens drei Monate vorher schriftlich anzuzeigen. Nehmen gleichzeitig mehr als 15 000 Personen teil, beträgt diese Frist mindestens sechs Monate. Es handele sich dann um eine Großveranstaltung, für die in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden zwingend ein Sicherheitskonzept vorzulegen sei. Auch bei Veranstaltungen mit weniger als 5000 Besuchern kann unter Umständen ein solches Konzept notwendig werden. „Ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist und in welchem Umfang, prüft die Ordnungsbehörde für den Einzelfall“, so Schwarz. „Die Verwaltung wird ihrer Linie treu bleiben und verantwortungsbewusst sowie mit Augenmaß entscheiden.“ Die Stadt werde die Vereine als helfende Partnerin unterstützen. 

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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