Ludwigshafen/Frankenthal. „Ich mach dich kalt“ - diesen Satz soll ein 48-Jähriger auf dem Danziger Platz in Ludwigshafen zum neuen Partner seiner ehemaligen Lebensgefährtin gesagt haben, ehe das Unheil seinen Lauf nahm. Seit Dienstag muss sich der Deutsch-Grieche wegen versuchten Totschlags vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten. Zum Prozessauftakt wurde lediglich die Anklage verlesen. Nach Darstellung von Staatsanwältin Christina Pasedach soll der Angeklagte am 2. Mai 2021 am Danziger Platz auf seine Ex-Partnerin getroffen sein, die in Begleitung ihres neuen Freundes war. Auch die beiden gemeinsamen Kinder aus der Beziehung mit dem 48-Jährigen seien dabei gewesen.
Zwischen den beiden Männern habe sich sodann eine zunächst verbale Auseinandersetzung entwickelt, in deren Verlauf der Angeklagte ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 bis 30 Zentimetern gezogen habe. Die Drohung „Ich mach dich kalt“ habe er mit Ausholbewegungen untermauert. Daraufhin soll der Kontrahent dem Deutsch-Griechen gegen das Bein getreten haben, woraufhin beide Männer zu Boden gegangen seien. „Nachdem sich beide aufgerichtet hatten, stach der Angeklagte dem Geschädigten zielgerichtet mit dem Messer in die linke Brust“, so die Anklagevertreterin. Dabei habe er den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Auf den am Boden liegenden Kontrahenten habe der Angeklagte schließlich erneut einstechen wollen, sei jedoch von zwei eingreifenden Zeugen daran gehindert worden. Diese hätten laut Pasedach „Schlimmeres verhindert“.
Als der 48-Jährige seine Tat als gescheitert ansah, habe er zu Fuß die Flucht ergriffen. Er sei wenig später von Polizisten am Rheinufer in der Nähe der Rhein-Galerie festgenommen worden. Das Opfer habe neben dem Stich in die Brust einen Schnitt am Handgelenk erlitten. „Der Mann musste sechs Tage im Klinikum Ludwigshafen behandelt werden“, so Pasedach.
Der Prozess wird am Mittwoch um 10 Uhr am Frankenthaler Landgericht fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch gab dem Angeklagten mit auf den Weg, sich über seine mögliche Einlassung Gedanken zu machen. Seine Aussagen in der Akte würden denen des Opfers stark widersprechen, es sei von einer Notwehrsituation die Rede. „Letztlich müssen wir entscheiden, wem wir Glauben schenken“, so Sauermilch. Er riet dem Angeklagten, die Vorwürfe einzuräumen, sollten sie stimmen. Dann käme womöglich anstatt einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht. „Das hier ist eine Beziehungskiste, da sind viele Emotionen im Spiel, das ist klar“, so Sauermlich. „Wir können hier im Verfahren aber nicht 20 Jahre Beziehungsgeschichte aufarbeiten. Wir müssen entscheiden, ob wir Sie verurteilen und wegen welchen Tatbestands.“
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