Tierseuche

Tote Graugans in Lampertheim litt unter Vogelgrippe

Kreis Bergstraße erlässt Stallpflicht in mehreren Kommunen Südhessens. Bürger sollen sich von kranken oder toten Wildvögeln fernhalten.

Von 
Stephen Wolf
Lesedauer: 
Graugänse sind in Südhessen verbreitet. Nun wurde in Lampertheim ein solches Tier tot aufgefunden. Ursache war laut Landeslabor die Geflügelpest. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Lampertheim. Die Geflügelpest ist im Kreis Bergstraße angekommen. Wie der Kreis am Mittwoch mitteilte, wurden bei zwei tot aufgefundenen Wildvögeln – einer Graugans aus Lampertheim und einer Kanadagans aus Bensheim – das Virus Influenza A H5 nachgewiesen. Die Tiere waren am 24. Oktober gefunden und im hessischen Landeslabor positiv getestet worden. Ob es sich dabei um die ersten amtlichen Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis handelt, prüft derzeit das Friedrich-Löffler-Institut. Weitere tote Wildvögel werden aktuell untersucht.

Vogelgrippe im Kreis Bergstraße: Ansteckungsgefahr für Geflügel

„Die aktuellen Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln zeigen, dass von einer weitläufigen Zirkulation des H5N1-Virus auszugehen ist“, sagte der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf. Es bestehe die Gefahr, dass infizierte Wildvögel Hausgeflügelbestände anstecken. Auch Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen seien gefährdet. Der Kreis Bergstraße hat daher eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen, die vom heutigen 30. Oktober an in Kraft tritt.

Es gilt daher ab sofort Stallpflicht für sämtliches Geflügel in:

  • Bensheim
  • Biblis
  • Bürstadt
  • Einhausen
  • Groß-Rohrheim
  • Heppenheim
  • Lampertheim
  • Lorsch
  • Viernheim
  • Zwingenberg

Tiere müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden, die einen Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Das betrifft auch private Halterinnen und Halter sowie Vögel in zoologischen Einrichtungen.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und meldepflichtig. Der Ausbruch kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für Geflügelhalter und Betriebe haben.

Vogelgrippe in der Region: Aktuell keine Übertragung auf Menschen

Für die Bevölkerung besteht laut Kreis derzeit keine Gefahr. Übertragungen auf den Menschen sind bei Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen unwahrscheinlich. Bürger werden gebeten, keinen Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln aufzunehmen und beim Umgang mit Geflügelfleisch auf Hygiene zu achten. Die Schritte zur Eindämmung der Geflügelpest betreffen vorerst die genannten Kommunen.

Die Stallpflicht gilt für:

  • Hühner
  • Puten
  • Enten
  • Gänse
  • Wachteln
  • Perlhühner
  • Fasane
  • Laufvögel
  • in Gefangenschaft gehaltene Greifvögel – mit Ausnahme von Tauben.

Das Verbringen von Geflügel aus Risikogebieten zu Veranstaltungen ist ebenfalls untersagt. Auch sind nach Angaben der Kreisverwaltung Börsen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder gemeinsam mit Geflügel gehaltenen Vögeln verboten.

Geflügelhalter müssen ihre Bestände melden

Die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe ist den Angaben zufolge nur nach vorheriger Untersuchung erlaubt. Tierhalter müssen konsequent empfohlene Biosicherheitsregeln einhalten, insbesondere Aufstallung, wirksame Barrieren zu Wildvögeln sowie Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, um eine Ausbreitung von Geflügelkrankheiten zu verhindern.

Mehr zum Thema

Tierseuche

Vogelgrippe: Wie groß ist die Gefahr für Mensch und Tier?

Veröffentlicht
Von
Stephen Wolf
Mehr erfahren
Vogelgrippe

Gansessen in Restaurants: Welche Auswirkungen hat die Vogelgrippe?

Veröffentlicht
Von
Stephan Alfter
Mehr erfahren
Tierseuche

Vogelgrippe breitet sich rasant aus – 400.000 Tiere gekeult

Veröffentlicht
Von
dpa
Mehr erfahren

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zudem müssen alle Geflügelhalter im Kreis Bergstraße ihre Bestände unverzüglich beim Veterinäramt melden.

Redaktion

Copyright © 2025 Südhessen Morgen

VG WORT Zählmarke