Lampertheim. Von „verstörenden Vorgängen, die sich seit vielen Jahren, in den letzten Monaten aber sehr häufig auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Lampertheim abspielen“, berichtet die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Gemeint sind Diebstähle von Gegenständen, die als Schmuck auf Grabstätten platziert werden.
Mehrfach wurde der Lampertheimer Friedhofsverwaltung von Angehörigen berichtet, dass auf ihren Gräbern Gegenstände, vor allem Materialien aus Bronzeguss gestohlen und auch frisch gepflanzte Blumen komplett herausgerissen wurden. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Darmstadt erklärt auf Anfrage dieser Redaktion, dass zwischen Ende Mai und Anfang Juli fünf Fälle angezeigt wurden, in denen fest auf Gräbern verankerte Bronzestatuen gestohlen wurden – ein Fall in Viernheim, vier in Lampertheim. Vereinzelt würde solche Fälle immer wieder aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich gemeldet, erklärt ein Sprecher der Polizei.
Diese Taten verletzen die Totenruhe, sind in hohem Maße pietätlos und gelten als Grabschändung. „Die unvorstellbaren Vorgänge können nicht von gläubigen und wohlerzogenen Menschen ausgeführt werden“, sagt Frank Schollenberger von der Friedhofsverwaltung der Stadt Lampertheim. „Hier wird den Angehörigen, die sich um die Grabstätten ihrer Liebsten kümmern durch Diebstahl rücksichtslos Schaden zugefügt.“
Schollenberger weist darauf hin, dass Diebstahl von Grabschmuck kein Kavaliersdelikt ist. In Deutschland kommen dafür zwei Straftatbestände in Betracht: Paragraf 168 des Strafgesetzbuchs regelt die Strafen bei Störung der Totenruhe. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das Strafmaß für Diebstahl ist in Paragraf 242 Strafgesetzbuch geregelt. Er kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Aufklärung der Taten gestaltet sich schwierig
Allerdings gestaltet sich die Klärung solcher Taten „nicht ganz einfach“, wie Bernd Hochstädter, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Darmstadt erklärt. Meist würden die Diebstähle in der Nacht begangen. Daher gebe es meist keine Zeugen, die bei den Ermittlungen helfen könnten Trotzdem appelliert die Lampertheimer Stadtverwaltung an alle Besucherinnen und Besucher der Friedhöfe in Lampertheim und seinen Stadtteilen, die Augen offenzuhalten und verdächtige Handlungen bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Auch die städtischen Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter könnten vor Ort angesprochen werden.
Wer einen Verdacht hat, sollte ihn bei der Verwaltung kundtun
Wenn Personen Gegenstände oder Blumen vom Friedhof wegtragen und ins Auto laden, oder sich Personen auffällig verhalten, weil sie große Tüten oder Taschen mitführen, sollte das gemeldet werden, heißt es in der Pressemitteilung. „Uns ist bewusst, dass es schwer sein wird Täter auf frischer Tat zu stellen, zumal vermutlich viele Taten auch in den späten Abendstunden geschehen, aber es ist wichtig aufmerksam zu sein und genau hinzuschauen“, erklärt Schollenberger. Betroffene sollten darüber hinaus unbedingt Strafanzeige bei der Polizei stellen. Je öfter Taten bei der Polizei gemeldet würden, umso eher kann die Polizei ein Tätermuster erstellen und dadurch eventuell den Täter oder die Täterin ermitteln. Wenn zum Beispiel festgestellt würde, dass ein Nachbar oder ein anderer Hauseigentümer in sichtbaren Bereichen seinen Garten immer neu bepflanzt, oder jemand Gegenstände veräußert, die man üblicherweise auf einem Friedhof vorfindet, sind durchaus zumindest Zweifel am rechtmäßigen Eigentum angebracht.
Die Polizei geht im Übrigen davon aus, dass die meisten dieser Taten von Kriminellen begangen werden, denen es um das Metall und das Geld geht, welches damit zu erzielen ist. Bei ihren Ermittlungen prüfe die Polizei immer, ob es Zusammenhänge zu anderen, gleichgelagerten Taten in der Region oder auch in angrenzenden Bundesländern gibt, erklärt Hochstädter. „Wir gehen davon aus, dass mehrere Täter beziehungsweise Tätergruppierungen kriminell aktiv sind“, so der Pressesprecher.
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