Heidelberg. Am Wochenende herrschte noch dichtes Gedränge vor den Wurstbuden und Glühweinständen, am Mittwoch gab es langes Anstehen vor den Testzentren: Baden-Württemberg verschärft seine Coronaregeln. Bei Veranstaltungen und in Clubs gilt ab sofort „2 G plus“: Zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Daheim durchgeführte Schnelltests werden nicht akzeptiert. Auch Weihnachtsmarktbesucher in Heidelberg sind dazu verpflichtet. Außerdem will das Polizeipräsidium die Kräfte auf den Weihnachtsmärkten verstärken - auch, um die Einhaltung der geltenden Regeln im Blick zu behalten.
7316 Menschen haben sich seit Beginn der Pandemie mit dem Coronavirus infiziert - 47 kamen gerade dazu. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 245,1, die Hospitalisierungstendenz auf eine Woche bezogen bei 6,3. Das sind die Zahlen vom 22. November, die die Stadtverwaltung am Mittwoch auf ihrer Internetseite nennt. 67 Heidelberger gelten als Corona-Opfer.
Mittwoch, um die Mittagszeit: Ein Grüppchen von offensichtlich Arbeitskollegen strömt Richtung Weihnachtsmarkt in der Heidelberger Altstadt - und läuft daran vorbei: Statt der Mittagspausen-Bratwurst auf dem Marktplatz streben die Hungrigen mit dem Angestellten-Kurzzeitbudget zu einer anderen Imbissmöglichkeit. Gähnende Leere herrscht zur gleichen Zeit hinter den Bauzäunen, die das tannengeschmückte Budendorf abgrenzen: Gerade mal ein Stehtisch ist um 12 Uhr von vier Personen umringt. Von den Schlangen, die hier am Wochenende schon den Einlass begleiteten, lässt sich nichts mehr erahnen.
Ganz anders direkt daneben, am Testzentrum vor dem Rathaus im weißen Container: Wartende stellen sich geduldig an, um ihren Impf- oder Genessen-Nachweisen das seit wenigen Stunden notwendige „Plus“ in Form eines Negativ-Testergebnisses hinzuzufügen. „Mama, warum stehen wir denn hier?“, nörgelt ein Junge im Buggy. „Wir müssen hier doch noch ein Ergebnis abholen“, antwortet die Mutter mit gestresstem Gesichtsausdruck.
Polizei verstärkt Kontrollen
Einen Glühwein schlürfen, nach Geschenktipps in den Auslagen der Kunsthandwerksstände Ausschau halten - die im vergangenen Jahr so sehnlichst vermisste „normale“ Adventsstimmung muss 2021 mit strengen Regeln erkauft werden. Immerhin öffnen die Buden überhaupt - in der Landeshauptstadt Stuttgart und in ganz Bayern sind die Christkindelsmärkte abgesagt. Auch in der Region und sogar in der Stadt nehmen Organisatoren noch kurzfristig Abstand - so sagt der Stadtteilverein den geplanten Weihnachtsmarkt im Pfaffengrund ab. Das Polizeipräsidium Mannheim hat am Mittwoch mitgeteilt, dass speziell geschulte Teams auf den beiden großen Weihnachtsmärkten die Augen offenhalten werden, damit die Abstands- und Verhaltensregeln auch eingehalten werden. Am 1. Dezember (Mannheim) und 7. Dezember (Heidelberg) werde es zusätzliche Schwerpunktaktionen, begleitet von den Kommunalen Ordnungsdiensten, geben.
Am Arbeitsplatz gilt „3 G“
Seit Mittwoch gilt für Arbeitnehmer und Besucher städtischer Einrichtungen die „3 G“-Regel: In die Rathäuser und Bürgerdienste darf nur, wer den Nachweis vorzeigen kann, dass er geimpft oder genesen ist beziehungsweise getestet. Dieser Negativtest darf - wie bei „2 G plus“ - nicht älter als 24 Stunden sein.
Besucher von Veranstaltungen zum Beispiel im Theater, bei Konzerten oder Sportveranstaltungen sowie Gäste in Bars und Diskotheken müssen ab sofort „2 G Plus“ vorweisen können.
Weiterhin „2 G (geimpft und genesen)“ gilt indes in vielen Innenbereichen wie Bibliotheken und der Gastronomie. „3 G (geimpft, genesen oder getestet)“ gilt in Bus und Bahnen, am Arbeitsplatz, in Ämtern und in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen.
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