Fauler Pelz - Sozialministerium schreibt RP in zwei Fragen an

„Zeitnah“ Entscheidung zu Gefängnis

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Das RP will erneut die Stadt zur Nutzung des „Faulen Pelz“ hören. © Philipp Rothe

Heidelberg/Karlsruhe. Der Streit um die vorübergehende Nutzung des ehemaligen Gefängnisses in der Heidelberger Altstadt geht weiter. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat vom Sozialministerium – wie von Minister Manfred Lucha (Grüne) im Heidelberger Gemeinderat angekündigt – gleich zwei Schreiben erhalten: einen Widerspruch gegen die Baueinstellungsverfügung und einen Antrag, die Nutzung des leer stehenden Gefängnisses bis 2025 für den Maßregelvollzug nutzen zu dürfen. Das Regierungspräsidium werde „zeitnah“ entscheiden, heißt es aus Karlsruhe, man wolle aber der Stadtverwaltung noch die Möglichkeit geben, sich vorher zu äußern. Theresia Bauer (Bündnis 90/Grüne), Wissenschaftsministerin und Heidelberger OB-Kandidatin bei der Wahl im Spätherbst, plädiert an die Vernunft.

„Aktuell liegen dem Regierungspräsidium Karlsruhe seitens des baden-württembergischen Sozialministeriums ein Widerspruch gegen die von der unteren Baurechtsbehörde verfügte Baueinstellung und ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung und außerdem ein Antrag auf Befreiung von Bestimmungen des Baugesetzbuchs nach Paragraf 37, Absatz 1 des Baugesetzbuchs vor“, bestätigt Irene Feilhauer, Leiterin der Pressestelle des Regierungspräsidiums in Karlsruhe.

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Das Stuttgarter Kabinett, berichtete Lucha am 2. Juni in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats, hatte der Nutzung des „Faulen Pelz“ mehrheitlich zugestimmt.

Enthalten hatte sich dabei die Wissenschaftsministerin. Es gehe jetzt darum, dass Stadt und Land zusammenkämen und an einer Lösung arbeiteten, sagte Bauer nun der „Rhein-Neckar-Zeitung“. Sie sei zwar weiter der Ansicht, dass das Gefängnis aus der Mitte des 19. Jahrhunderts nicht für einen Maßregelvollzug geeignet sei. Wenn aber sichergestellt werde, dass das Gebäude im August 2025 wieder frei sei und für die Geisteswissenschaften der Universität umgebaut werden könne, „könnte man auch mit einem zeitlich befristeten Maßregelvollzug an dieser Stelle leben“, meinte sie. Im Vertragsentwurf, den die Stadträte vorgelegt bekamen, hätte aus ihrer Sicht das klare Auszugsdatum genannt werden müssen. 

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