Gerichtsverhandlung

Überfall auf Wanderparkplatz in Dossenheim - das sagen die Beteiligten

Im August 2023 rollt nachts ein Geländewagen auf einen Wanderparkplatz in Dossenheim. Später liegt ein Mann verletzt im Gebüsch, ein anderer rast davon. Was dazwischen passiert ist, soll nun vor Gericht geklärt werden

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Michaela Roßner
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Der brutale Übergriff soll sich am 24. August 2024 auf einem Parkplatz in der Nähe der Schauenburg in Dossenheim ereignet haben. © Bernhard Zinke

Heidelberg. War es ein gezielter Angriff auf das Leben eines 59-Jährigen - oder doch ein zu Faustschlägen und Tritten eskalierter Streit? Am ersten Prozesstag vor dem Heidelberger Landgericht gehen die Darstellungen vom Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer auseinander. Weil er am 24. August 2023 nachts den Älteren auf einem Parkplatz in Dossenheim durch Tritte und Schläge sowie mit einem Messer schwer verletzt haben soll, muss sich seit Dienstag ein 36-Jähriger verantworten.

Das Opfer überlebte schwer verletzt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Georgien stammenden Mann unter anderem versuchten Mord vor. Das Opfer überlebte schwer verletzt, weil ein Zeuge rasch Hilfe rief. Mehr als eine Woche verbrachte der Mann im Krankenhaus, um sich unter anderem von Brüchen im Gesicht und Einblutungen ins Gehirn zu erholen. „Ich kann bis heute meinen Arm nicht richtig heben beim Duschen“, beschreibt der Geschädigte die körperlichen Folgen des Geschehens. Auch psychisch sei das Erlebte noch längst nicht verarbeitet. „Mein Anwalt wollte mich heute im Auto mitnehmen“, erzählt der Ältere, „mit anderem im Auto, das schaffe ich noch nicht“. Ein Gutachten der Gerichtshilfe in seinem Wohnortbezirk bestätigt die psychischen Beeinträchtigungen - und sieht die Gefahr einer erneuten Traumatisierung, sollten sich der mutmaßliche Täter und der Geschädigte im Gerichtssaal gegenübersitzen.

Landgericht Heidelberg

Prozess nach brutalem Überfall auf Wander-Parkplatz in Dossenheim

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Michaela Roßner
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Die Richter der Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Jochen Herkle erkennen die Befürchtung an, so wird der wichtigste Zeuge in einem anderen Saal angehört. Was er sagt, wird in den Raum auf einem Bildschirm übertragen, in dem die anderen Prozessbeteiligten sitzen.

Stach der Angeklagte wegen des Autos zu?

Das spätere Opfer hatte den Jüngeren etwa anderthalb Jahre vor der Tat nach Deutschland geholt. Beide arbeiteten auf Baustellen und wohnten in Nachbarschaft und in Unterkünften mit anderen Landsleuten.

Der drahtige, muskulöse 37-Jährige kann weder schreiben noch lesen. Statt in die Schule zu gehen, arbeitete er schon früh, um die Familie zu unterstützen. Später reiste er deshalb durch Europa, erzählt er, wo er sich auf Baustellen anheuern ließ. Der Angeklagte soll es auf das Auto des Geschädigten abgesehen haben. Der Ältere hatte zugesagt, ihn nach Heidelberg zu fahren, wo er einen neuen Job und eine Wohnung haben sollte. Dort angekommen, habe der Jüngere plötzlich telefoniert und sich eine neue Adresse geben lassen, weil die alte angeblich nicht stimmte. So seien sie schließlich auf dem nachts einsamen Wanderer-Parkplatz unterhalb der Schauenburg in Dossenheim gekommen. Dort soll der Angeklagte ihn hinterrücks mit einem Messer attackiert und ihm eine sechs Zentimeter lange Schnittwunde zwischen Mund und Kinn zugefügt haben. Nach mehreren Tritten gegen den Kopf seines Kontrahenten habe er ihn liegen lassen.

Darum geht die Staatsanwaltschaft von Mord aus

Unter anderem, weil Heimtücke und die Verdeckung einer anderen Straftat erfüllt seien, geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus. Der Angeklagte ließ über seine Anwältin eine andere Version der Geschehnisse berichten: Das Auto habe ihm gehört, und man sei in Streit geraten, weil der Angeklagte den späteren Geschädigten ein paar Tage zuvor wegen der Organisation von Schwarzarbeit bei der Polizei angezeigt hatte. Ohne den Dritten im Wagen, der flüchtete und die Polizei rief, „würde ich heute nicht mehr leben“, ist sich der 59-Jährige sicher. „Das war alles geplant.“

Redaktion Redakteurin Metropolregion/Heidelberg

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