Auch für das Jahr 2023 gilt: Auf der Heidelberger Thingstätte wird es keine Walpurgisnacht-Feier geben. Die Stadt Heidelberg hat ein Betretungsverbot für die Thingstätte vom 30. April, 16 Uhr, bis zum 1. Mai, 6 Uhr ausgesprochen. Die Stadt hat seit 2018 Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen gezogen: Im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Das Event mit teilweise bis zu 15 000 Besucherinnen und Besuchern auf dem Heiligenberg hatte keinen offiziellen Veranstalter oder ein grundlegendes Sicherheitskonzept. Eine von der Stadt in Auftrag gegebene Gefährdungsbeurteilung hatte jedoch eine Reihe von hohen, zum Teil auch unzumutbaren Gefahrenquellen aufgezeigt. Das Gelände ist unübersichtlich, nicht ausgeleuchtet und es gibt unzählige Sturzfallen.
Sicherheitskonzept erweitert
In den vergangenen Jahren hat sich die Sperrung der Anlage aus Sicherheitsgründen bewährt. Die Stadt Heidelberg hat in diesem Jahr das Sicherheitskonzept vor Ort noch einmal angepasst und erweitert und damit aus den Ereignissen der vergangenen Jahre die Konsequenzen gezogen.
Ordnungsdienst, Polizei, Technisches Hilfswerk sowie ein privater Sicherheitsdienst werden in der Walpurgisnacht vor Ort die Sperrung engmaschig überwachen. Die Thingstätte wird während des Betretungsverbots durch Absperrungen gegen das unbefugte Eindringen abgesichert. Jede Person, die versucht, die Thingstätte zu betreten, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar und wird angezeigt.
An den Zugangswegen weisen Hinweisschilder auf das Betretungsverbot hin. Der Parkplatz neben der Waldschenke darf in dem Zeitraum nur von Einsatzfahrzeugen des Kommunalen Ordnungsdiensts, der Polizei sowie weiterer Sicherheitspartner genutzt werden. red/sko
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