Heidelberg. Die Stadt Heidelberg will Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Rechtsstreit um die Sperrzeiten in der Heidelberger Kernaltstadt einlegen. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Heidelberger Gemeinderates in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Der VGH hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Stadt Heidelberg wird gegen diese Nichtzulassung der Revision nun Beschwerde einlegen („Nichtzulassungsbeschwerde“).
Die Stadtverwaltung will die Zeit bis zu einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nutzen, um in enger Abstimmung mit Gastronomen und Anwohnenden neue Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in der Altstadt auszuarbeiten und umzusetzen.
An Samstagen und Sonntagen darf nur bis 1 Uhr geöffnet sein
Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 23. Dezember die Urteilsgründe vorgelegt. Demnach wurde für eine durch den Gemeinderat zu erlassende Rechtsverordnung festgelegt, dass die Sperrzeit in den Nächten zum Samstag und Sonntag sowie zu gesetzlichen Feiertagen spätestens um 1 Uhr zu beginnen habe. Zudem sei „unter der Woche jedenfalls in den Nächten zum Donnerstag und Freitag“ der Beginn der Sperrzeit auf 0 Uhr festzusetzen, so der VGH. Der räumliche Geltungsbereich ist von der Stadt festzulegen. Gegen diese Verkürzung der Öffnungszeiten will die Stadt jetzt weiter vorgehen.
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