Justiz

Prozess in Heidelberg: Drei Jahre Haft für junge Mutter

Vor dem Heidelberger Landgericht ist heute das Urteil gegen eine 26-Jährige gefallen, die ihr Kind absichtlich krankgemacht haben soll.

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Dennis Bachmann
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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Friedrich Demandt, der bereits angekündigt hat, gegen das Urteil in Revision zu gehen. © Erik Rose

Heidelberg. Das Heidelberger Landgericht hat eine junge Mutter am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren mit Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf der jungen Mutter aus dem Rhein-Neckar-Kreis Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihrer kleinen Tochter während eines Aufenthalts in der Heidelberger Uni-Klinik mehrfach Keime injiziert hat, um das Kind krankzumachen. Als Strafmaß sieht das Gesetz hier eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

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Besonders die Kombination der gefundenen Keime hatte sowohl die Ärzte der Heidelberger Klinik als auch den prozessbegleitenden medizinischen Sachverständigen zu dem Schluss gebracht, dass eine solche Keimbelastung nur durch eine externe Manipulation zustande kommen könne.

Aufgrund einer „emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ“ sei die Angeklagte allerdings zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig gewesen. Es sei auch nicht das primäre Ziel der Angeklagten gewesen, ihrem Kind zu schaden, sondern den Klinikaufenthalt zu verlängern.

Heidelberger Landgericht ordnet eingeschränkten Umgang mit Kindern an

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass die Angeklagte bereits seit ihrer Jugend selbst am sogenannten Münchhausen-Syndrom leidet, und dieses nach der Geburt der Tochter auf ihr Kind projizierte. Dabei spricht man vom "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom". Sie habe ihr Kind sozusagen als Surrogat für das eigene Geltungsbedürfnis genutzt, so das Gericht. Solange diese Störung fortbestehe und sie nicht nachweislich therapiert sei, soll die Angeklagte deshalb keinen unbegleiteten Umgang mit Kindern haben. Das gelte für die eigenen Kinder ebenso wie für die Kinder eines potenziellen neuen Partners.

Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Friedrich Demandt, sagte im Anschluss, dass er den Richterspruch für ein Fehlurteil halte und dass man gegen das Urteil in Revision gehen werde.

Redaktion

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