Heidelberg. Auf Gehwegen herumliegende oder im Weg stehende Elektro-Tretroller: Damit soll bald in Heidelberg Schluss sein. Die Stadt arbeitet daran, das Angebot an mietbaren E-Scootern möglichst bald und verbindlich zu steuern. Dafür hat die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität des Gemeinderats jetzt einen Konzeptvorschlag vorgestellt.
Neues Abstellkonzept für E-Roller in der Heidelberger Altstadt soll Ordnung schaffen
Rund 1900 E-Scooter sollen aktuell in der Stadt unterwegs sein. Achtlos irgendwo abgestellt oder gar weggeworfen, wurden sie rasch auch immer wieder zur Barriere und zum Ärgernis. Täglich sollen rund 1900 Fahrten mit einer durchschnittlichen Fahrtenstrecke von 1,6 Kilometern mit den bunten Flitzern absolviert werden. Besonders in Abendstunden und am Wochenende werden die Roller gerne gebucht. Gerade für Mobilitätseingeschränkte bringen die Flitzer aber auch Unfallrisiken mit.
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An acht Stellen in der Altstadt hat die Stadt im Frühjahr Zonen zum Abstellen der E-Roller eingerichtet. Dem Prinzip „von innen nach außen“ folgend, sollen weitere Abstellplätze für die kleinen Flitzer in Bergheim und Neuenheim entstehen. Teile des nun präsentierten Konzepts sind ein sogenanntes straßenrechtliches Auswahlverfahren und das Erteilen von Sondernutzungserlaubnissen, an die Auflagen gekoppelt sind. Mit den Auflagen können auch technische Anforderungen an die Fahrzeuge formuliert und die Flotten-Anbieter verpflichtet werden. Dank der Sondernutzungsregelung könnte die Stadt so unter anderem die Anzahl der erlaubten Roller auf maximal 1200 begrenzen und die zugelassene Anzahl an Betreibern auf maximal drei beschränken.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Als Nächstes beschäftigt sich der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch, 6. November, mit dem Konzept. Abschließend entscheidet darüber der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November.
E-Scooter als Einnahmequelle für Kommunen durch Sondernutzung des Straßenraums
Als Sondernutzung des Straßenraums eingestuft, wird die E-Scooter-Flotte auch zur möglichen Einnahmequelle: Die Kommunen, die schon jetzt die Zahl der insgesamt zulässigen Roller pro Stadt mit dem Anbieter vereinbaren, können Mieteinnahmen einplanen. In Ludwigshafen sollen zum Beispiel pro Roller und Monat künftig vier Euro fällig werden, also 48 Euro pro E-Scooter und Jahr. Diskutiert werden die E-Roller-Parkzonen in Heidelberg schon länger. Die Gemeinderatsfraktion „Die Heidelberger“ beruft sich auf einen Antrag im Oktober 2020, der forderte, Leih-E-Scootern definierte Stellen vorzugeben.
Konflikte mit den E-Scootern gibt es auch in Mannheim. Deshalb hat der Gemeinderat zuletzt im Mai eine Mischung aus festen Abstellflächen an zentralen Plätzen der Innenstadt und dem „Free Floating“, also dem Roller-Parken ohne räumliche Einschränkung, beschlossen.
Wo es die Abstellflächen gibt, ist das Free Floating um Umkreis von 200 Metern verboten. Schon im Dezember wurden drei „VRN Mobilstationen“ eingerichtet, wo es neben Rollern auch Fahrräder und Autos zum Leihen gibt. Der E-Scooter-Markt gilt als hart umkämpft. Nach einer starken Wachstumsphase in den ersten Jahren nach der Zulassung 2019 setzen die Unternehmen inzwischen auf Sparen und Profitabilität. (mit dpa)
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