Heidelberg. Ob krankes Pferd oder zu großer Hund – beides hat die Zivilrichter am Heidelberger Landgericht im zu Ende gehenden Jahr beschäftigt. Der Streit um einen zu groß geratenen Minispitz – eine Hunderasse, die im Trend liegt – endete mit einem Vergleich. Eine Familie hatte einen Welpen gekauft, der laut Rasse ein Minispitz sein sollte. Doch tatsächlich wuchs das Tier über die Züchternorm hinaus – er war genau einen Zentimeter zu groß. Die Hundebesitzer verklagten den Verkäufer, der weder nachweisen konnte, dass die Elterntiere die erforderlichen Papiere hatten, noch dem international anerkannten Zuchtverband angehörte.
Das festzustellen, berichtet Landgerichtspräsident Jens Martin Zeppernick, sei nicht schwer gewesen. Die tatsächlich erreichte Größe des Tieres hingegen hätte im Berufungsverfahren per Gutachten ermittelt werden müssen – und das hätte weitere Kosten verursacht. Auch die Höhe des festzusetzenden Schadensersatzes musste gut abgewogen werden.
Den Hund zurückzugeben war für die Familie nicht in Frage gekommen, denn sie hatte das Tier längst ins Herz geschlossen. So einigte man sich auf eine Summe etwa in Höhe des Anschaffungspreises. Ein Pomeranian Zwergspitz ist mit einer Schulterhöhe von 18 bis 22 cm der kleinste Vertreter der Deutschen Spitze und eine der kleinsten Hunderassen überhaupt. Der Vierbeiner erreicht ein Gewicht von 1,9 bis 3,5 Kilogramm.
Streitwert in Klage um krankes Pferd übersteigt 60.000 Euro
Deutlich höher lag der Streitwert bei einer Entscheidung, die sich um ein krankes Pferd rankte und die noch nicht rechtskräftig entschieden ist: Ein Pferdebesitzer verklagte eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis, in der eine Stute wegen Atemwegsproblemen behandelt worden war. Die Tierärztin hatte nach der Untersuchung den Verdacht einer Kehlkopfentzündung. Weil sich in den folgenden Wochen keine Besserung einstellte, verabreichte sie dem Pferd Kortisonspritzen. Zuvor hatte sie den Eigentümern erklärt, dass die Spritzen eine Hufrehe auslösen könnten. Die Ehefrau stimmte der im Vergleich zu anderen billigeren Behandlungsart dennoch zu. In der Zeit danach verbesserte sich zwar die Grunderkrankung des Tieres, aber es konnte wegen zweier kranker Hufe nicht mehr beschwerdefrei gehen.
Weil auch weitere Behandlungsansätze dem Pferd nicht halfen, wurde es schließlich eingeschläfert. Der Kläger wollte von den Tierärzten den Wert der Stute, die bei Turnieren in der Klasse M gestartet wäre, in Höhe von 60 000 Euro. Die Klage war nicht erfolgreich, denn ein Gutachten erkannte keinen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler auf der Veterinärsseite. Cortison sei ein bei Kehlkopfentzündungen probates Mittel und in diesem Fall auch nicht überdosiert worden. Die Tierärztin habe zudem ausreichend informiert vor der Behandlung. Ein erhöhtes Risiko einer Hufrehe bestehe nur bei einem übergewichtigen Pferd – die Stute sei aber nicht „moppelig“ gewesen (Aktenzeichen 4 O 96/22 vom 18. Dezember 2023).
1687 Zivilklagen sind im zu Ende gehenden Jahr (Prognose) am Landgericht Heidelberg eingegangen. Hinzu kamen 112 Berufungsverfahren und 292 Beschwerden. Die Zahl der Zivilklagen ist rückläufig: 2020 waren es noch 2006 Eingänge gewesen. Pro Richter sind das 118 Verfahren. Die meisten Klagen betreffen Bausachen (193) und Ansprüche aus Versicherungsverträgen (83), vor Bank- und Kapitalsachen sowie Arzthaftung (beide 69). Berufungen gibt es vor allem zum Thema Wohnraummiete. In erster Instanz dauerte die Bearbeitung durchschnittlich 10,6 Monate – das entspricht dem Schnitt im OLG-Bezirk. Die zweite Instanz ging deutlich schneller (7,7 Monate).
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg_artikel,-heidelberg-kuriose-entscheidungen-des-landgerichts-heidelberg-es-wird-tierisch-_arid,2272729.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/heidelberg.html