Heddesheim. Ganz so massiv wie bei den Nachbarn aus Hirschberg sind die Einwände vielleicht nicht. Aber auch die Heddesheimer Verwaltung sieht den Entwurf zur Änderung des Regionalplans durchaus kritisch. Das geht aus den Unterlagen zur nächsten Gemeinderatssitzung hervor. Am Donnerstag, 1. Juli, sollen sich die Räte mit dem Thema befassen. Sitzungsbeginn ist um 17 Uhr im Bürgerhaus, großer Saal.
Während sich in Hirschberg der Ausschuss für Technik und Umwelt bereits gegen im Regionalplan vorgeschlagene Erweiterungsflächen ausgesprochen hat, stößt sich die Gemeinde Heddesheim vor allem an einer Umbenennung. So soll der nördlich der L 541 (Großsachsener Straße) gelegene Teil des Gewerbegebiets mitsamt der bereits bekannte Erweiterungsmöglichkeit westlich des Pfenning-Areals künftig als sogenanntes Vorranggebiet „Industrie und Logistik“ ausgewiesen werden. Enthalten ist darin auch das unbebaute Eckstück bei der AVR-Anlage zwischen L 541, Bahnlinie und A5, das zu Hirschberg gehört und nicht einmal im 2020 beschlossenen Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche vorgesehen ist.
„Planungshoheit beschränkt“
Insgesamt umfasst dieser nördliche Teil laut Regionalplan künftig rund 68 Hektar. Bisher waren es 58 Hektar, die als Vorranggebiet „Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik“ ausgewiesen waren. Und an genau dieser Einordnung möchte Heddesheim festhalten, wie aus den Ausführungen der Verwaltung in den Sitzungsunterlagen hervorgeht. Schließlich verfüge die Gemeinde „in diesem Teil des Gewerbegebiets bereits über großflächige Logistikansiedlungen“. Für die unverbauten 10,5 Hektar Reserve wolle man sich offenhalten, „bedarfsorientiert kleinere und mittelgroße Betriebe (...) ansiedeln zu können“. Die regionalplanerische Vorgabe „Industrie und Logistik“ beschränke „die kommunale Planungshoheit in einer nicht angemessenen Weise“, schreibt das Rathaus.
Im gesamten baden-württembergischen Teil des Planungsraums gibt es nur eine einzige weitere Fläche, die ausschließlich für Industrie und Logistik vorgesehen wäre, nämlich ein Areal in Hockenheim. Bemerkenswert ist freilich auch: Noch vor gut zehn Jahren hatte sich die Gemeinde Heddesheim mittels städtebaulichem Vertrag selbst Beschränkungen auferlegt und dem Logistikunternehmen Pfenning Vorrang eingeräumt, sollte sie die Erweiterungsfläche bis 2020 bebauen wollen. Bekanntlich kam es dazu nicht.
Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar
- Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar (ERP) bildet den Rahmen für die räumliche Entwicklung der Metropolregion im Drei-Länder-Eck von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
- Der Verband Region Rhein-Neckar ist Träger der grenzüberschreitenden Raumordnung: Er stellt den ERP auf, schreibt ihn fort und arbeitet an der Umsetzung mit.
- Seit 2014 ist der ERP verbindlich. Derzeit soll er erstmals überarbeitet werden. Aktualisiert werden sollen Ziele und Grundsätze und somit teils auch Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächen. So sollen Entwicklungsspielräume geschaffen werden – wo sie sich anbieten und ökologisch vertretbar sind.
- Dazu läuft aktuell das Beteiligungsverfahren. Dabei werden auch die betroffenen Kommunen gehört. Sie können noch bis Ende Juli ihre Stellungnahmen abgeben (die Frist wurde verlängert).
- Bürger können Stellungnahmen bis 29. Juni mailen an die Adresse beteiligung-regionalplan@vrrn.de.
Neben dem Verlust von Spielraum spricht für die Verwaltung auch die Zweiteilung des Gebiets gegen die geplante Umbenennung: Denn im Unterschied zum Norden soll der südlich der L 541 gelegene Teil des Gewerbestandorts Heddesheim/Hirschberg als Vorranggebiet „Gewerbe und Dienstleistung“ firmieren. Diese Unterteilung eines Standorts in zwei unterschiedliche Zielsetzungen erscheint der Gemeinde als „wenig geeignet, eine bedarfsorientierte Gewerbeentwicklung auf kommunaler Ebene sicherzustellen“.
Auf einer Linie mit Hirschberg
Worauf die Verwaltung außerdem in ihrer Stellungnahme an den Verband hinweisen möchte: Die tatsächliche Entwicklungsfläche im nördlichen wie im südlichen Teil sei gar nicht so groß, wie in den Planungsunterlagen unterstellt. Der Änderungsentwurf geht von einer 19-Hektar-Reserve aus, die im Norden für Industrie/Logistik genutzt werden könnte und von 40 Hektar für sonstiges im Süden. Beides schließt die auf Hirschberger Gemarkung gelegenen Flächen ein, in denen der geänderte Regionalplan deutlich über den aktuellen Flächennutzungsplan hinausgehen würde. Die Bergstraßengemeinde lehnt genau das ab. Sie hat mit der aktuell geplanten Erweiterung um 10 Hektar im Süden – knapp durch den Bürgerentscheid im März gebilligt – genug. Ein darüber hinausgehendes Wachstum des Gewerbeparks Hirschberg sieht aber auch das Heddesheimer Rathaus kritisch. Denn: Würde, wie die Änderung des Regionalplans erlaubte, das bebaute Areal bis an die Leutershausener-/Heddesheimer Straße (K 4135) heranreichen, müsste es wohl auch von dort erschlossen werden. Das wiederum hätte „erhebliche Verkehrsbelastungen für die südliche Heddesheimer Ortslage zur Folge“, was aus Sicht der Kommune „nicht akzeptiert werden könne“. Schützenhilfe also für die Hirschberger, die die Fläche ohnedies aus dem Plan streichen lassen möchten.
Ein kleineres Areal wiederum hätte die Gemeinde Heddesheim gern als Vorrangfläche für Gewerbe ausgewiesen: den Streifen zwischen dem westlichen Rand ihres Gewerbegebiets Süd und der Trasse der geplanten Umgehungsstraße. Bekanntlich möchte die Gemeinde in diesem Bereich eine Baulücke zwischen Hermes-Verteilzentrum und Edeka-Getränkelager schließen und sich Gestaltungsmöglichkeiten für den Rand des Gebiets offenhalten.
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