Kommunalpolitik

Edingen-Neckarhausen hebt die Grundsteuer an

Die Grundsteuer in Edingen-Neckarhausen steigt zum 1. Januar 2026 um 30 Punkte auf 260 Prozent. Was den Gemeinderat dazu veranlasst hat.

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Hans-Jürgen Emmerich
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Edingen-Neckarhausen dreht an der Steuerschraube: Der Hebesatz der Grundsteuer B steigt ab 2026 auf 260 Prozent. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Edingen-Neckarhausen. Grundeigentümer in Edingen-Neckarhausen müssen ab 1. Januar 2026 mehr zahlen. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung des Hebesatzes auf 260 Prozent beschlossen. Das bedeutet umgerechnet einen Anstieg um 13 Prozent. Hintergrund sind die anhaltenden finanziellen Probleme der Gemeinde. Allein im kommenden Jahr klafft im Etat ein Loch von vier Millionen Euro.

Bereits im Hinblick auf die neue Grundsteuerberechnung in Baden-Württemberg hatte der Gemeinderat intensiv über den Hebesatz diskutiert. Aufgrund der finanziell stark angespannten Haushaltssituation der Gemeinde fasst er schließlich den Beschluss, den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht aufkommensneutral, sondern zum 1. Januar 2025 mit 230 Prozent festzusetzen. Das sollte insgesamt rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr in die Kasse bringen. Ein Betrag, der so auch im Haushalt veranschlagt war. Konkret hätte das Mehreinnahmen von rund 365.000 Euro gebracht.

Doch die Rechnung ging nicht auf. In einer nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25. September hatte die Verwaltung nach eigenen Angaben darüber informiert, dass „aufgrund zahlreicher Korrekturen und Nachveranlagungen im laufenden Jahr durch das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt“ lediglich knapp 2,2 Millionen Euro verbucht werden können. Hintergrund waren zahlreiche Fälle, in denen sich Eigentümer mit Häusern auf großen, weitgehend unbebaubaren Gartengrundstücken gegen die Bescheide zur Wehr gesetzt hatten. Damit müssen sie zwar weniger zahlen, der Gemeinde fehlt aber das einkalkulierte Geld.

Beispielrechnungen für ein Grundstück in Edingen-Neckarhausen

Grundstücksgröße: 329 m² Bodenrichtwert: 420 €/m² Hebesatz: 260 % Berechnung: 329 × 420 × 1,3‰ × 260 % = 467,04 € pro Jahr

Grundstücksgröße: 1268 m² Bodenrichtwert: 550 €/m² Hebesatz: 260 % Berechnung: 1268 × 550 × 1,3‰ × 260 % = 2.357,21 € pro Jahr

Grundstücksgröße: 952 m² Bodenrichtwert: 750 €/m² Hebesatz: 260 % Berechnung: 952 × 750 × 1,3‰ × 260 % = 2.413,32 € pro Jahr

Quelle: Bodenrichtwerte 2024, BORIS

Weil die Haushaltssituation nach wie vor schwierig ist, plädierte die Verwaltung für eine Anhebung des Hebesatzes auf 260 Prozent. Nur so sei das angepeilte Ziel zu erreichen. Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Gemeinderat diese Erhöhung, der sie im Oktober dann auch so beschloss. Ausgehend von den aktuell vorliegenden Steuermessbeträgen rechnet der Kämmerer nun wieder mit Grundsteuererträgen von knapp 2,5 Millionen Euro im kommenden Jahr. Sicher ist das allerdings nicht. Denn die Grundsteuermessbeträge könnten sich durch weitere Korrekturen bzw. Einsprüche gegen Bescheide noch leicht reduzieren.

So errechnet sich die Grundsteuer

Bei der Grundsteuer B findet in Baden-Württemberg das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ Anwendung. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.

Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag .

Wer sein Grundstück überwiegend für Wohnzwecke nutzt, wird begünstigt: Für solche Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt . Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau (Ermäßigung 25 Prozent) und Kulturdenkmäler (Ermäßigung 10 Prozent).

Im dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Formel:

Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg

Bleibt es bei den 2,5 Millionen Euro, dann würde Edingen-Neckarhausen im kommenden Jahr knapp 180 Euro je Einwohner an Grundsteuer einnehmen, das sind knapp 30 Prozent mehr als 2023. Zum Vergleich: In Schriesheim sind es nach Angaben der Stadt aktuell 160 Euro, in Ladenburg 140 Euro. Während die Einnahmen aus der Grundsteuer in den Jahren 2015 bis 2023 in Edingen-Neckarhausen nahezu gleich geblieben sind, sind die Ausgaben und Schulden in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. So kletterten die Personalkosten um 33 Prozent, die Pro-Kopf-Verschuldung sogar um fast 66 Prozent.

Drei Beispielrechnungen aus der Gemeinde

Wir haben drei Beispiele durchgerechnet. Für ein 329 Quadratmeter kleines Grundstück in Neckarhausen mit einem Bodenrichtwert von 420 Euro liegt die Grundsteuer ab 2026 bei rund 467 Euro pro Jahr. Der Eigentümer einer 1268 Quadratmeter großen Parzelle in Edingen mit einem Bodenrichtwert von 550 Euro in Edingen zahlt künftig rund 2360 Euro pro Jahr. Nur wenig mehr muss zahlen, wer ein 952 Quadratmeter großes Grundstück in Edingen mit dem höchsten Bodenrichtwert von 750 Euro sein eigen nennen darf.

Die Erhöhung der Grundsteuer kommt nicht völlig überraschend. Bereits im Vorfeld der Kommunalwahl hieß es bei der Beantwortung der Thesen für den Wahlhelfer der „MM“-Redaktion von der CDU, in der momentanen Haushaltslage müsse über die Anhebung der Grundsteuer gesprochen werden. Die Unabhängige Bürgerliste (UBL-FDP/FWV) forderte „Augenmaß und ein Höchstmaß an Transparenz“ sowie die Berücksichtigung einer sozialen Komponente. Bei der Anpassung der Hebesätze müssten Ungerechtigkeiten vermieden werden, antwortete die Offene Grüne Liste (OGL). SPD/EBEN versprach, man werde alles versuchen, die Belastung der Bürger in Grenzen zu halten – soweit es die Finanzen erlauben.

Redaktion Aus Leidenschaft Lokalredakteur seit 1990, beim Mannheimer Morgen seit 2000.

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