Landgericht

Tochter missbraucht: Mann aus Bürstadt muss ins Gefängnis

Bereits zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte eingeräumt, er habe seine Tochter zu unterschiedlichen Zeiten sexuell missbraucht und die Taten gefilmt. Nun hat das Landgericht in Darmstadt ein Urteil gesprochen

Von 
Stephen Wolf
Lesedauer: 
Verteidiger und Angeklagter (r.) beim Prozessauftakt in Darmstadt. © St. Wolf

Bürstadt. Wegen des schweren Kindesmissbrauchs hat das Landgericht Darmstadt einen Mann aus Bürstadt zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 36 Jahre alte Angeklagte seine Tochter zu unterschiedlichen Zeiten in seiner Wohnung sexuell missbraucht hat.

In der ersten Phase war das Kind neun Jahre alt, im zweiten bekannten Zeitabschnitt lag das Alter bei 13 Jahren. Mit dem Urteil ist das Gericht am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die eine entsprechende Haftstrafe forderte. Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe von maximal acht Jahren plädiert.

Taten mit Kamera aufgezeichnet

Der Angeklagte hatte die Taten beim Prozessauftakt vergangene Woche eingeräumt: „Es tut mir leid, ich wollte meiner Tochter nie wehtun“, behauptete er an den Vorsitzenden Richter gewandt. Und: „Es hätte nie passieren dürfen.“

Mehr zum Thema

Prozess in Darmstadt

Mann aus Bürstadt angeklagt: sexuelle Gewalt gegen Tochter

Veröffentlicht
Von
Stephen Wolf
Mehr erfahren

Laut Staatsanwaltschaft liefen die Treffen des Vaters mit der unehelichen Tochter nach einem Muster ab. Sowohl 2019 als auch im Jahr 2023 habe der Mann das Mädchen in seinem Wohnzimmer zu sexuellen Handlungen aufgefordert, ihr zugeredet und Belohnungen versprochen. Die Taten habe er mit einer Kamera aufgezeichnet.

Durchsuchung in Bürstadt nur durch Zufall stattgefunden

Das Belastungsmaterial hatten Ermittler 2023 auf dem Computer des Angeklagten entdeckt. Dass die Durchsuchung in Bürstadt überhaupt stattfand, war einem Zufall zu verdanken. So hatte das mutmaßliche Opfer einigen Freundinnen verraten, dass es mit dem Vater sexuellen Kontakt gehabt habe. Das wiederum erzählte eines der Mädchen seiner Mutter. Diese informierte die Polizei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion

Copyright © 2025 Südhessen Morgen