Biblis. Der Streit um die Entsorgung von sehr schwach radioaktiv belastetem Müll aus dem Bibliser Kernkraftwerk geht weiter. Dabei sah es nach dem jüngsten Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel danach aus, als könne der Abfallzweckverband des Kreises Bergstraße (ZAKB) demnächst den ersten Laster mit dem „Problemmüll“ in Richtung Deponie in Büttelborn losschicken. Der VGH hatte dem ZAKB vollumfänglich recht gegeben hat. Damit ist der juristische Streit aber noch längst nicht ausgefochten.
Enorm hohe Entsorgungskosten verlangt
Nach einem zweijährigen Rechtsstreit, bei dem für den ZAKB Anwaltskosten in sechsstelliger Höhe entstanden sind, schien dem Transport von rund 3200 Tonnen freigemessenen Materials nichts mehr im Wege zustehen. Der VGH hatte deutlich gemacht: Die Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH (SAVAG) muss auf ihrer Deponie im 40 Kilometer entfernten Büttelborn (Kreis Groß-Gerau) den Bauschutt annehmen, den die Atomaufsicht im hessischen Umweltministerium freigibt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Damit kann der Bescheid des Regierungspräsidiums sofort umgesetzt werden.
Während der jüngsten Versammlung des Abfallzweckverbands lobte der Bergsträßer Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf (Grüne) das VGH-Urteil. Gleichzeitig zählte er aber auch erhebliche Hürden auf, die noch zu überwinden sind. Zwar habe der VGH den Sofortvollzug bestätigt. Damit könne der ZAKB die Deponie in Büttelborn mitbenutzen und in absehbarer Zeit die freigemessenen Abfälle des Atomkraftwerks anliefern. Im Moment würden die organisatorischen Rahmenbedingungen mit den Beteiligten geklärt und die Entsorgungskosten verhandelt. Dabei gibt es jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen.
Das sogenannte Entgelt, das RWE als früherer Betreiber des Atomkraftwerks zu bezahlen habe, richte sich nach den Kosten für die Entsorgung der Abfälle in Büttelborn. Die SAVAG rufe dabei eine Summe auf, die das 15- bis 18fache dessen betrage, was für solche Abfälle üblich sei, machte Matthias Schimpf deutlich. Wenn es keine Einigung gebe, müsse das Regierungspräsidium den Preis festlegen. In der Zwischenzeit könne der ZAKB mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrags die Finanzierung regeln. Das heißt, RWE würde bereits Geld bezahlen, auch wenn der Preis noch nicht festgelegt ist. Diese Summe werde dann später angerechnet.
Sechsstellige Anwaltskosten steigen weiter
Außer diesen finanziellen Kontroversen droht eine weitere Auseinandersetzung vor Gericht. Auslöser dafür ist, dass der Verwaltungsgerichtshof Beschwerden und Klagen der SAVAG und des Grundstücksbesitzers der Deponie zurückgewiesen hat. Die Begründung lautet: Erstens sei der Grundstücksbesitzer gar nicht klageberechtigt. Und zweitens habe die SAVAG die Frist versäumt, um ihre Klage zu begründen. Nun werde von dieser Seite der Gang vor das Bundesverfassungsgericht erwogen, erklärte der Kreisbeigeordnete. Möglicherweise könnte das eine aufschiebende Wirkung haben. Die schon sechsstelligen Anwaltskosten für den ZAKB würden weiter ansteigen.
Aktuell seien in Biblis rund 60 Tonnen abfahrbereit, hatte RWE-Sprecher Alexander Scholl direkt nach dem VGH-Urteil dieser Redaktion gesagt. Die Deponie in Büttelborn war 2022 als geeignete Anlage zur Aufnahme der Abfälle definiert worden. Dort darf bis zum 31. Dezember 2030 deponiert werden. Der Rückbau des Kraftwerks soll bis 2032 abgeschlossen sein.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/orte/biblis_artikel,-biblis-streit-um-bauschutt-aus-biblis-geht-weiter-_arid,2292940.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.mannheimer-morgen.de/orte/biblis.html
Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Der Januskopf der Kernkraft