Justiz

Kinder sexuell missbraucht? - Geständnis am Mannheimer Landgericht

Im Internet soll er über Jahre minderjährige Mädchen angeschrieben haben, in mehreren Fällen kam es zu sexuellen Kontakten: Seit dieser Woche steht ein Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis in Mannheim vor Gericht

Von 
Julian Eistetter
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Der Angeklagte muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Mannheim verantworten. © Uli Deck/dpa

Neckar-Bergstraße/Mannheim. Er soll über Jahre hinweg Minderjährige im Internet angeschrieben haben, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen: Seit dieser Woche muss sich ein 41-Jähriger aus dem Rhein-Neckar-Raum vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Dem Mann, der vor seiner Untersuchungshaft in einer Kommune zwischen Neckar und Bergstraße gelebt hat, wird unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, hat der Angeklagte beim Prozessauftakt am Montag ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Die Hauptverhandlung findet zu weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Verdächtige soll Mädchen in Online-Portalen angeschrieben haben

Laut Anklage soll der Mann im Zeitraum von Juli 2016 bis Oktober 2023 auf unterschiedlichen Internetportalen und Messenger-Diensten Mädchen im Alter von unter 14 Jahren angeschrieben und „sexualisierten Chatverkehr“ mit ihnen geführt haben. In mehreren Fällen seien auf diese Chats tatsächliche Treffen mit den Minderjährigen gefolgt, bei denen es laut Staatsanwaltschaft auch zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Dem Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, kinder- und jugendpornografisches Material besessen zu haben.

Warum der Prozess über weite Teile nichtöffentlich ist

Nach Angaben eines Sprechers erfolgte die Anklageverlesung vor dem Mannheimer Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da andernfalls schutzwürdige Interessen der Opfer verletzt worden wären. Wann immer es in diesem Verfahren um die Erörterung der Inhalte gehe, die den persönlichen Lebensbereich der Geschädigten betreffen, werde dies so gehandhabt. Die besonderen Belastungen einer Hauptverhandlung für Kinder und Jugendliche seien speziell zu berücksichtigen, das sieht auch das Gerichtsverfassungsgesetz so vor. Das Urteil werde jedoch öffentlich ergehen, teilt ein Sprecher mit. Der Prozess wird am 11. November fortgesetzt.

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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