Rhein-Neckar. Die großen Rotoren, die sich möglicherweise bald schon häufiger in der Metropolregion drehen sollen, sorgen an einigen Stellen für heftigen Gegenwind. Beim jüngsten Planungsausschuss des Verbandes Region Rhein-Neckar in der Brühler Festhalle drückten Windkraftgegner aus Dirmstein und Obersülzen (Kreis Bad Dürkheim) den Regionalpolitikern ihre Protestflyer in die Hand. Dort will das Unternehmen Baywa r.e. 17 Windkraftanlagen errichten.
Auch in Schriesheim und Dossenheim gibt es Proteststürme. Hier soll auf dem „Weißen Stein“ eine Vorrangfläche für Windräder ausgewiesen werden. Bürgerentscheide am 9. November sollen in beiden Kommunen den Streit klären. In der Kritik steht auch der Lammerskopf, den Heidelberg gerne für die Windenergie erschließen würde. Die Nachbarkommunen sehen das deutlich kritischer.
Mehrere Tausend Einwendungen lehnen Windräder ab
Die Verwaltung des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) ist nach der ersten Offenlage des sogenannten Teilregionalplans Windenergie geradezu bombardiert worden von überwiegend ablehnenden Stellungnahmen. Die mehreren Tausend Einwendungen sind immer noch nicht komplett bearbeitet und abgewogen worden, wie die Leitende Verbandsdirektorin Petra Schelkmann den Planungsausschuss informierte. Dabei polarisiert die Windenergie deutlich mehr als beispielsweise Freiflächen PV-Anlagen. Zu diesen Planungen hat es gerade mal 176 Stellungnahmen gegeben, zum überwiegenden Teil von Fachbehörden. Aber mittlerweile formierten sich auch Befürworter von Windkraftanlagen, sagte Schelkmann.
In dem Beschluss am Freitag ging es nicht darum, die Vorrangflächen schon zu beschließen, sondern lediglich das weitere Procedere abzustimmen. Schließlich drängt die Zeit. Denn eigentlich müsste der Teilregionalplan zur Windenergie in diesem Monat schon beschlossene Sache sein. So hatte es die Landesregierung vorgegeben. Aber die wenigsten Regionalverbände haben diese Zielvorgabe geschafft.
Sinn und Zweck ist des Plans ist es, die Flächen zu bündeln, wo künftig theoretisch Windräder erbaut werden dürfen. Laut Gesetz muss Baden-Württemberg 1,8 Prozent seiner Fläche bereitstellen, Rheinland-Pfalz 2,2 Prozent. Wenn diese Flächen nicht ausgewiesen werden, droht die sogenannte Superprivilegierung. Dann dürfen Windräder überall dort aufgebaut werden, wo sie genehmigungsfähig sind.
Kommunen haben die Planungshoheit über ihre Flächen
Allerdings betonte Schelkmann auch, dass der VRRN keine Genehmigungsbehörde sei. Die kommunale Familie entscheide endgültig, ob Windräder gebaut werden, nicht der Verband. Aktuell kommt der Verband mit den bereits abgewogenen Gebieten auf rund 1,69 Prozent für den baden-württembergischen Raum, und 1,93 Prozent für die Flächen im rheinland-pfälzischen Bereich der Metropolregion.
Damit sind die Flächenziele fast schon erreicht. Mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich ablehnt, bekam die Verbandsverwaltung grünes Licht, im Zweifel auch Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis hinzuzuziehen, die – aus verschiedenen Gründen – schon aussortiert sind, sich aber für Windenergie eignen.
Am 12. Dezember wird die Verbandsversammlung wahrscheinlich die zweite Offenlage des Planentwurfs auf den Weg bringen. Die würde dann im ersten Quartal 2026 erfolgen. Wann der Teilregionalplan Windenergie tatsächlich in Kraft treten kann, ist noch völlig offen.
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