Landau/Edenkoben.
Arthur K., der Mann, der am 11. September 2023 ein zehnjähriges Mädchen in Edenkoben auf dessen Schulweg entführt und sexuell missbraucht hat, wird nie wieder einen Tag in Freiheit verbringen. Er selbst hatte die Tat auf Anraten seiner Ludwigshafener Pflichtverteidigerin Gabriele Haas eingeräumt, weiter aber nichts geäußert. Am achten Tag des viel beachteten und teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozesses gegen den nunmehr 62-Jährigen sprach die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze das Urteil über einen Mann, dessen Karriere unter anderem als Sexualstraftäter endlich zu Ende sein soll.
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Zwölf Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung sieht Kurtze auch angesichts der langen Verbrechensbiografie des Angeklagten als angemessene Strafe für alles, was sich zwischen dem 14. Juli und dem genannten Tattag im vergangenen September (wir berichteten ausführlich) abgespielt hat. Kurtze nutzte das Urteil auch, um eine Reihe von Vorwürfen zurückzuweisen, denen sich vor allem die Justiz in Frankenthal vielfach ausgesetzt sah. „Frankenthal konnte keine Sicherungsverwahrung anordnen, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren“, sagte sie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der letzten Verurteilung im Jahr 2020. Immer wieder und an vielen Orten war laut darüber diskutiert worden, ob der juristische und polizeiliche Umgang mit Arthur K. auch nach seiner Entlassung aus der Haft im vergangenen Juli richtig war. Aus der Bevölkerung hatte es deutliche Kritik an den Behörden gegeben. Sie hätten klaren Hinweisen auf eine bevorstehende Straftat nicht genug Beachtung geschenkt, hieß es beispielsweise.
Angeklagter vermeidet Blickkontakt mit Eltern
Das Urteil nahm Arthur K., der während des Prozesses eine Krebserkrankung an der Prostata öffentlich machte und ausdrückte, dass er ohnehin nicht mehr lange zu leben habe, ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Der kleine Mann mit kahl rasiertem Schädel und dünnem Oberlippenbart stützte sein Gesicht einmal mehr in die rechte Hand und vermied Blickkontakt mit allen Verfahrensbeteiligten, mit Zuschauern und Presse sowie mit den Eltern des Mädchens, die ihm als Nebenkläger am Tag des Urteils beide direkt gegenüber saßen. Bis zur letzten Minute des Prozesses blieb er so, wie ihn Sachverständige und die Richterin in ihrem Urteil beschrieben haben - empathielos, rücksichtlos, verantwortungslos und gleichgültig.
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Die dissoziale Persönlichkeitsstörung, die man ihm attestierte, taugte nicht dazu, ihn zu entlasten. „Er wäre intelligent genug, um sein Verhalten zu ändern“, stellte Kurtze fest. Aber er wolle es nicht. Stattdessen habe er gezeigt, wie rasant er trotz seiner „erheblichen Hafterfahrung“ rückfällig werde. Die Tat, die er verübt habe, sei nicht im Affekt passiert. Drogen und Alkohol hätten am Tag des Verbrechens und auch davor keine Rolle gespielt, haben Labore festgestellt. Er habe gewusst, dass er kein Smartphone besitzen dürfe, er habe gewusst, dass ihm die Kontaktaufnahme zu Minderjährigen verboten war, und trotzdem habe er gegen diese Weisungen mehrfach verstoßen und schon am 29. August ein neunjähriges Mädchen angesprochen und mit seinem Handy gefilmt - bis die Mutter erschienen sei.
Die Eltern des Mädchens haben mit einem Ausdruck der Erleichterung auf das Urteil reagiert. Sie lächelten kurz. Anwalt Matthias Bär hat sie als Nebenkläger vertreten und gegenüber dieser Redaktion gesagt, dass es das Ziel des Mädchens und seiner Eltern sei, die belastende Tat hinter sich lassen. Die Folgen der Tat müssten ausheilen. Da sei sie auf einem guten Weg.
Richterin lobt Verhalten von Vater des zehnjährigen Mädchens
Richterin Kurtze lobte in einem ihrer letzten Sätze auch den umsichtigen und verantwortungsvollen Weg, den der Vater des Mädchens während der Verhandlung eingeschlagen habe. In ergreifender Weise hatte er beispielsweise am zweiten Prozesstag allen Zeugen und Zeuginnen aus den Reihen der Polizei gedankt, dass sie bei der Befreiung seiner Tochter aus dem Auto des flüchtenden Arthur K. so selbstlos mitgewirkt hätten. „Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass dieser Mann nie wieder die Möglichkeit bekommen wird, ein Kind zu entführen und zu missbrauchen“, hatte er am Tag vor dem Urteil an die Richterin appelliert. Diese folgte in ihrem Urteil exakt den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Pflichtverteidigerin Haas hält das Urteil für „zutreffend“, verschwieg aber wenige Minuten nach dem Urteil nicht den Wunsch ihres Mandanten Arthur K.: Dieser wolle sich binnen einer Woche gegen den Spruch der Richterin wehren und Rechtsmittel einlegen.
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