Philippsburg. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am Freitag den Rücktransport von nuklearen Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague ins Kernkraftwerk Philippsburg genehmigt. Dies hat die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) bekannt gegeben. Die radioaktiven Abfälle aus deutschen Kernkraftwerken sind in insgesamt vier Castorbehälter verpackt. Mit der Genehmigung kann die GNS nun die konkrete Planung des Transports angehen. Sie darf lallerdings weder den Termin noch die genaue Strecke des Transports bekanntgeben. Aber eine Eingrenzung des Zeitrahmens nennt die Gesellschaft schon: „Der Transport steht somit nicht unmittelbar bevor, aber es ist beabsichtigt, ihn möglichst noch vor Jahresende durchzuführen.“
Die Genehmigung zur Einlagerung der vier Castorbehälter hatte die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bereits im vergangenen Jahr erhalten. Im Zwischenlager von Philippsburg stehen bereits 102 Castorbehälter. Genehmigt ist das Lager für insgesamt 152 Behälter. Die BGZ hatte bereits im November 2021 die Bürger rund um Philippsburg über den geplanten Rücktransport informiert und damals eine Rückführung von drei bis fünf Castorbehälter bis spätestens 2024 angekündigt.
Deutschland zur Rücknahme vertraglich verpflichtet
Die Rückführung von hochradioaktivem Atommüll aus Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) ist Teil des Atomausstiegs in Deutschland. Der Staat ist zur Rücknahme der Abfälle vertraglich verpflichtet. Aus dem englischen Sellafield sind bereits 2020 sechs Castoren ins Zwischenlager nach Biblis transportiert worden. Jeweils sechs Behälter werden im Lauf der kommenden Jahre noch in die Zwischenlager in Brockdorf (Niedersachsen) und Isar (Niederaichbach bei Landshut) transportiert.
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