Landgericht Darmstadt

Urteil im Cold Case Jutta Hoffmann: Lebenslange Haft für 62-Jährigen

Im Jahr 1986 verschwindet die 15-jährige Jutta Hoffmann, eineinhalb Jahre später wird ihre Leiche gefunden. Jahrzehnte später steht aus Sicht des Landgerichtes Darmstadt fest, wer für ihren gewaltsamen Tod verantwortlich ist

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Oscar Fuchs
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Nach Mord an Jutta Hoffmann: Der Angeklagte ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. © dpa/ Helmut Fricke

Darmstadt. Fast 40 Jahre nach dem Mord an einer 15-Jährigen im südhessischen Lindenfels ist ein heute 62-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt ordnete am Freitag an, dass der Angeklagte weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleiben soll, wo er seit 2012 untergebracht ist.

Cold Case Jutta Hoffmann: 15-Jährige galt eineinhalb Jahre als vermisst

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche das Mädchen im Juni 1986 in einem Waldstück nahe ihres Elternhauses in den Wald gedrängt, mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und anschließend erstochen hatte. Die 15-Jährige war auf dem Rückweg aus einem Freibad zu ihrem Elternhaus gewesen. Gut eineinhalb Jahre lang galt sie als vermisst, ehe ein Spaziergänger im Februar 1988 ihre skelettierte Leiche im Wald fand.

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Das jahrzehntelang ungeklärte Verbrechen war bei sogenannten Cold-Case-Einheiten von Landeskriminalamt und Polizei gelandet, die ungelöste Mordfälle auf neue Hinweise überprüfen und mit neuer Kriminaltechnik untersuchen. Bei einer erneuten Prüfung von Genspuren an alten Beweismitteln war DNA des Angeklagten entdeckt worden. Der 62-Jährige ist nach früheren Angaben der Ermittler mehrfach wegen Sexualdelikten und anderer Straftaten verurteilt worden.

Mord an Jutta Hoffmann: Verurteilter seit 2012 in psychiatrischer Klinik

Der Mann hatte sich laut Staatsanwaltschaft während des Mordprozesses nicht geäußert. Seit dem Jahr 2012 ist er in einer psychiatrischen Klinik in Schleswig-Holstein untergebracht. Er war ausschließlich wegen Mordes angeklagt worden, weil alle anderen Straftatbestände in dem Fall verjährt sind. Mord kann nach deutschem Recht nicht verjähren. (dpa, red)

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