Rhein-Neckar. Immer noch kein Ende im juristischen Ringen um den Horror-Unfall auf der B 44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen am 20. Juli 2019. Ein damals 19 Jahre alter Autofahrer aus der Pfalz raste mit dem hochmotorisierten Wagen seines Vaters über die Bundesstraße.
In einer leichten Kurve verlor er auf der regennassen Fahrbahn die Kontrolle über den Wagen. Das Auto prallte gegen einen Baum. Zwei Insassen starben, einer wurde so schwer verletzt, dass er zeit seines Lebens ein Pflegefall sein wird. Jetzt muss das Verfahren nochmals neu aufgerollt werden.
Die dritte Strafkammer des Landgerichts Landau hatte den mittlerweile 26-jährigen Angeklagten im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Vorwurf lautete auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge und schwere Körperverletzung. Außerdem hatte die Kammer dem 23-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und der Führerscheinbehörde für die Dauer von fünf Jahren untersagt, eine neue Fahrerlaubnis auszustellen.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Dezember 2024 im Bezug auf die „Feststellungen zur inneren Tatseite“ aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Landau zurückverwiesen. Nun wird sich die 1. Strafkammer mit dem Fall beschäftigen. Auftakt ist am Dienstag, 28. Oktober, 9 Uhr. Das Gericht hat insgesamt sechs Sitzungstermine anberaumt.
Bundesgerichtshof hält Feststellungen des Landgerichts für nicht ausreichend
Wie das Landgericht am Dienstag vermeldete, hat der Bundesgerichtshof die Feststellungen des Landgerichts zur Abgrenzung der „groben Fahrlässigkeit“ vom angenommenen „bedingten Vorsatz“ für nicht ausreichend erachtet. Dieses werde nunmehr in der neuen Verhandlung zur Sache zu berücksichtigen sein, so das Landgericht in seiner Terminankündigung.
Das Verfahren hatte in mehrfacher Hinsicht für Schlagzeilen gesorgt. Im Urteilsspruch kritisierte der Vorsitzende Richter Markus Sturm, was schon zu Beginn des Falls schiefgelaufen war: Zunächst wurde der Angeklagte von einem Richter am Amtsgericht in Frankenthal per Strafbefehl – in einem verkürzten Verfahren ohne Hauptverhandlung – zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Amtsrichter folgte damit einem Antrag der Frankenthaler Staatsanwaltschaft. Außerdem musste der Unfallfahrer 2000 Euro für soziale Zwecke zahlen und seinen Führerschein für ein Jahr abgegeben.
Aber: „Der Strafbefehl war ,contra legem‘ (lat. gegen das Gesetz) erlassen worden“, sagte Sturm. Kein Heranwachsender – der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt – darf über einen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Raservideos tauchen erst nach dem ersten Urteil auf
Erst nach dem Urteil tauchten Videos auf, die belegten, dass es sich bei dem Unfall auf der B44 nicht um das Augenblicksversagen eines Fahranfängers handelte. Vielmehr zeigen die Filme, wie der Fahrer, ebenfalls mit mehreren jungen Menschen an Bord, schon vor dem Unfall mehrfach über die Straßen gerast ist, unter anderem mit mehr als 230 Stundenkilometern über eine Landstraße, auf der Tempo 70 erlaubt ist. Deswegen war der Fall an das Landgericht in Landau verwiesen worden. Jetzt wird nochmals in der Sache verhandelt – zum dritten Mal.
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