Wiesbaden/Frankfurt. In der Debatte um die Sonntagsöffnung im Lebensmittelhandel machen sich hessische Kommunen für eine rasche Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes stark. So fordern unter anderem die Stadt Fulda und die Gemeinde Rasdorf (Kreis Fulda) vom Landtag Änderungen des Gesetzes. "Ich persönlich setze jetzt darauf, dass im Landtag eine Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes initiiert wird, die eine zeitgemäße und auf die Lebenswirklichkeit der Menschen abzielende Regelung ermöglicht und zugleich den Sonntagsschutz nicht außer Acht lässt", sagte der Fuldaer Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU).
Der Diskussion vorangegangen war eine juristische Niederlage der Supermarktkette Tegut. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass eine von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen "Teo"-Verkaufsstellen an Sonntagen rechtens sei.
"Das Urteil bedeutet eine weitere Benachteiligung des ländlichen Raumes und hier insbesondere die Ortschaften, die über keinen Supermarkt verfügen", kritisierte der Bürgermeister von Rasdorf, Jürgen Hahn (CDU). Besonders ältere Menschen seien durch die Sonntagsschließung der Teo-Märkte betroffen.
Die Rasdorfer Gemeindevertretung hat eine Resolution an den Landtag zur "umgehenden Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, der sich inzwischen über ein Dutzend weitere Städte und Gemeinden angeschlossen haben. Vollautomatisierte Verkaufsflächen, die ohne Einsatz von Personal auskommen, sollten auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend geöffnet sein können, heißt es darin. Bis zur Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes sollen die Standortkommunen die Möglichkeit erhalten, Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Ausnahmegenehmigung zu ermöglichen, lautet eine der Forderungen.
Die breite Unterstützung der Resolution mache deutlich, wie wichtig eine umgehende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes sei. Zugleich zeige sie, "dass unsere Initiative richtig war", erklärte Hahn.
Nach Ansicht des Fuldaer OB Wingenfeld ist das im Herbst 2020 entstandene Modell einer "Teo"-Verkaufsstelle eine "sinnvolle Ergänzung des Angebots zur Lebensmittelversorgung gerade in dörflichen Stadtteilen". Doch vor dem Hintergrund der geltenden Bestimmungen insbesondere hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsschutzes habe die Stadt die Thematik bewerten und einordnen müssen. "Dabei ist die Stadt an Recht und Gesetz gebunden", sagte er. "Gleichzeitig gab es schon kurz nach der Eröffnung Druck von außen, etwa von gewerkschaftlicher Seite, wobei die Stadt zur Schließung des "Teo" an Sonn- und Feiertagen aufgefordert wurde."
Aufgrund der juristisch nicht eindeutigen Bewertung seien das Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde und das hessische Sozialministerium eingeschaltet worden, erklärte der OB. Nach den entsprechenden Stellungnahmen und nachdem eine von Tegut beantragte Ausnahmegenehmigung durch das Ministerium abgelehnt worden sei, sei Fulda vom RP angewiesen worden, die Schließung anzuordnen. Dies sei dann im Oktober 2021 geschehen.
Dass sich Fulda über den vermeintlichen Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht freut, der das Vorgehen der Stadt für rechtens erklärt hat, machte die Stadt schon nach dem Urteil Anfang Januar schnell klar. Und hofft nun auf eine Neubewertung und Klarstellung durch den Landtag. Er halte das nicht nur mit Blick auf "Teo", sondern auch auf den Sonntagsverkauf in Hofläden und ähnlichen Einrichtungen für nötig, betonte Wingenfeld. "Ich hoffe, dass dem Gesetzgeber der Spagat gelingt und das komplette Angebot erhalten bleiben kann."
Im Wiesbadener Landtag stand am Dienstag eine Debatte über die Sonntagsöffnung voll automatisierter Läden auf der Tagesordnung. Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf über ein neues "Minimarkt-Gesetz" eingebracht. Demnach sollen automatisierte Verkaufsstellen mit maximal 100 Quadratmetern, die nur einer Grundversorgung des täglichen Bedarfs dienen, künftig auch an Sonntagen öffnen dürfen. dpa
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