Nach Unfall auf B 44 - Staatsanwaltschaft Frankenthal klagt Unfallfahrer von 2019 wegen vorheriger Gesetzesverstöße im Straßenverkehr an

Staatsanwaltschaft Frankenthal klagt Raser an

Von 
Bernhard Zinke
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Symbolbild. © dpa

Rhein-Neckar. Der Raser, der im Juli 2019 einen tragischen Unfall mit zwei Toten verursacht hat, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Während die Staatsanwaltschaft Landau noch die Wiederaufnahme des Verfahrens zum Unfallgeschehen prüft (wir haben berichtet), hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen den heute 21-jährigen Mann aus einer kleinen Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis wegen weiterer Delikte im Straßenverkehr Anklage beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal erhoben. Dies bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber dieser Redaktion am Mittwoch auf Anfrage.

Es geht um insgesamt fünf Fälle, die sich in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 13. April 2019 ereignet haben sollen, also noch in der Zeit vor dem schweren Unfall am 20. Juli auf der B 44 zwischen Mannheim und Lampertheim. Unter anderem sind diese Verstöße gegen verschiedene Gesetze auch der Grund, warum die Staatsanwaltschaft Frankenthal mittlerweile davon ausgeht, dass es sich bei dem Unfall keineswegs um einen Fehler eines relativ unerfahrenen Fahranfängers gehandelt hat. Vielmehr soll der Mann, der zu den mutmaßlichen Tatzeiten 18 bzw. 19 Jahre alt war, vorsätzlich die Fahrdynamik des hochmotorisierten BMW seiner Eltern bis zum Äußersten ausgereizt haben.

233 statt Tempo 70

So soll der Beschuldigte am 30. Dezember 2018 auf der Landstraße zwischen Bobenheim-Roxheim und Worms unterwegs gewesen sein - und zwar, „um die auf dieser Strecke höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen“, so Ströber. An der Einmündung zum Flugplatz Worms, an der Tempo 70 erlaubt ist, soll er 233 Stundenkilometer drauf gehabt haben. Ein wackliges Handyvideo, das Opferanwalt Frank K. Peter für den zur Wiederaufnahme anstehenden Unfallprozess eingereicht hat, zeigt die Szene. Die Kamera ist erst auf die Straße, dann auf den Tacho gerichtet.

Am 16. Februar 2019 soll sich der junge Mann auf der Ludwigshafener Brunckstraße ein illegales Autorennen mit einem anderen Fahrzeug geliefert haben „mit dem Ziel, die Geschwindigkeit des anderen zu übertreffen“, so Ströber.

Für die Nacht vom 5. auf den 6. April 2019 notiert die Anklageschrift gleich zwei Vergehen. Gegen 23.19 Uhr soll der junge Mann in der Wormser Straße in Frankenthal erneut versucht haben, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen. Dabei soll er mit Tempo 120 - innerhalb der geschlossenen Ortschaft - mit einem Abstand von etwa einem Meter an einem Mann vorbeigefahren sein, der an der Heckklappe eines Taxis stand. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu einem schweren Unfall mit dieser unbeteiligten Person gekommen sei, schildert der Leitende Oberstaatsanwalt. Auch zu diesem Fall liegt der Ermittlungsbehörde ein Handyvideo als Beweis vor.

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Nur wenige Minuten später ist der Beschuldigte von Frankenthal in Richtung Bobenheim-Roxheim unterwegs, erneut um die maximale Geschwindigkeit auf dieser Strecke zu testen. Bis auf 204 Stundenkilometer schnellt der Tacho nach oben. Vor einer Verkehrsinsel muss der Fahrer stark abbremsen. Der Wagen kommt ins Schleudern. „Er hat Leib und Leben der Insassen gefährdet“, erläutert Ströber. Auch diese Fahrt gilt juristisch als illegales Rennen, auch wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt ist.

Rennen in Richtung Petersau

Tatsächlich ein Rennen liefert sich der heute 21-Jährige am 13. April 2019 im Bereich der B 9 und Kreisstraße 10 in Richtung Hofgut Peters-au. Es ist der letzte der fünf Anklagepunkte. Am 20. Juli 2019 ereignet sich dann der tragische Unfall auf der B 44, bei dem zwei der fünf Fahrzeuginsassen sterben und einer so schwer verletzt wird, dass er vermutlich zeit seines Lebens geistige und körperliche Behinderungen davontragen wird. Dieser Fall wird möglicherweise noch einmal aufgerollt und gesondert verhandelt.

Das Amtsgericht Frankenthal muss nun darüber befinden, ob es die Anklage der mutmaßlichen Verstöße vordem Unfallgeschehen zur Hauptverhandlung zulässt.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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