Justiz - Tödlicher Unfall auf der Bundesstraße 44 hat Nachspiel

Anwalt zeigt Fahrer wegen Rasens an

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wol
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Den Einsatzkräften bot sich auf der B 44 ein Bild des Grauens. © Berno Nix

Mehr als zehn Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall zwischen Lampertheim und Mannheim müssen sich die Justizbehörden erneut mit dem Fall beschäftigen. Das hat der Anwalt der Opferfamilien, Frank K. Peter, bestätigt. Ihm zufolge war der damals 19 Jahre alte Unfallfahrer schon Monate vor dem verheerenden Crash mit deutlich überhöhtem Tempo von der Polizei geblitzt worden. Dabei habe er Anfang 2019 – also Monate vor dem Unfall – die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Bundesstraße um etwa 50 Stundenkilometer überschritten.

Zwei junge Männer getötet

Nach Angaben des Opferanwalts hätten die Behörden damals ein Fahrverbot ausgesprochen und den Mann dazu aufgefordert, seinen Führerschein abzugeben. Das habe dieser aber nicht getan. Der damals 19 Jahre alte Autofahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis war am 20. Juli mit seinem „hochmotorisierten“ Wagen, so die Polizei, mit stark überhöhtem Tempo über die Bundesstraße 44 zwischen Lampertheim und Mannheim gerast. Als das Auto mit fünf Insassen von der regennassen Straße abkam und gegen einen Baum prallte, wurden zwei 18 und 19 Jahre alte Mitfahrer getötet, ein junger Mann, der sich auch im Wagen befand, erlitt so schwere Verletzungen, dass man von bleibenden Schäden ausgehen muss.

Er habe den Mann nun wegen Verkehrsgefährdung bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal angezeigt. Das Verfahren zum Unfall selbst ist abgeschlossen. Als Grund für den aktuellen Schritt nannte Frank K. Peter, der Unfallfahrer habe in einem schriftlich geführten Verfahren lediglich eine milde Bewährungsstrafe erhalten. „Die Frage ist aber, ob der Mann charakterlich überhaupt für das Autofahren geeignet ist, sagte er dem „MM“. Die Justizbehörden hätten bei der damaligen Bearbeitung des Falls nicht ausreichend beachtet, dass der Fahrer schon vor dem verhängnisvollen Unfall im Sommer wegen Geschwindigkeitsübertretung aufgefallen war. Außerdem habe er nicht, wie gefordert, den Führerschein abgegeben.

Private Filmaufnahmen

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag sagte, sei noch keine Anzeige in Frankenthal angekommen. Daher könne man in der Sache zunächst nichts sagen. Nach Angaben des Rechtsanwaltes spreche jedoch nicht nur das Foto der Polizei dafür, dass der heute 20 Jahre alte Unfallverursacher als unbelehrbarer Raser gesehen werden muss.

So gebe es Videoaufnahmen, die ihn als Fahrer während einer temporeichen Autotour zeigen. Die mit Mobiltelefonen gefilmten Sequenzen hätten Bekannte in der Zeit vor dem tödlichen Unfall aufgenommen. Erkennbar sei dabei die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem ebenfalls gefilmten Tachometer. „Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft wegen Verkehrsgefährdung erneut ermittelt“, sagte der Anwalt. Womöglich sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei dem Mann angebracht. 

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