Justiz

Raserunfall auf der B44: Fall wird ab Dienstag neu verhandelt

Im Juli 2019 starben zwei junge Männer bei einem schweren Unfall auf der Bundesstraße 44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen. Nun geht die juristische Aufarbeitung in die nächste Runde.

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Agnes Polewka
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Der Angeklagte im Prozess um den tödlichen Raserunfall (Mitte) auf der B44 zwischen Lampertheim und Mannheim zu Beginn des ersten Gerichtsverfahrens 2023. © Agnes Polewka

Mannheim. Kurz vor Weihnachten 2023 verurteilte die Jugendkammer des Landauer Landgerichts einen damals 23-Jährigen zu einer vierjährigen Jugendstrafe – wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung. Er hatte im Sommer 2019 auf der B44 zwischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen einen schweren Unfall verursacht, zwei junge Männer starben, ein dritter wurde schwer verletzt und ist seitdem pflegebedürftig.

Nachdem der Angeklagte Revision gegen das Urteil eingelegt hatte, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Dezember 2024: Der Fall muss neu verhandelt werden. Am Dienstag wird der Fall vor einer anderen Jugendkammer des Landauer Landgerichts noch einmal neu aufgerollt – über sechs Jahre nach dem Unfall geht die juristische Odyssee damit weiter und beschäftigt zum nunmehr dritten Mal ein Gericht.

Nach dem Unfall wurde der Unfallfahrer Arif A. zunächst von einem Richter am Amtsgericht in Frankenthal per Strafbefehl – in einem verkürzten Verfahren ohne Hauptverhandlung – zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Amtsrichter folgte damit einem Antrag der Frankenthaler Staatsanwaltschaft. Außerdem musste der Unfallfahrer 2000 Euro für soziale Zwecke zahlen und seinen Führerschein für ein Jahr abgeben.

Mutter erwirkte Wiederaufnahme des Verfahrens

Aber: Kein Heranwachsender – und dazu zählte Arif A., weil er zum Unfallzeitpunkt 19 Jahre alt war – darf über einen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Doch das Urteil wurde rechtskräftig, vergeblich versuchte Rechtsanwalt Frank K. Peter, der die Mutter eines Verstorbenen vertrat, das Verfahren noch zu stoppen. Und erfuhr: Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Aber die Mutter, die bei dem Unfall ihren Sohn verloren hatte, konnte das nicht hinnehmen. Sie trug Videos zusammen, die dokumentierten, dass der Unfallfahrer Arif A. bereits in den Monaten vor dem Unfall durch Raserfahrten aufgefallen war – und erwirkte mit ihrem Anwalt schließlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

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Mit knapp 180 Kilometern pro Stunde – so die Berechnungen eines Sachverständigen – war der hoch-motorisierte BMW des Angeklagten am 20. Juli 2019 von der regennassen Fahrbahn in Fahrtrichtung Mannheim abgekommen. Er geriet ins Schlingern und prallte dann gegen einen Baum, der durch den Aufprall aus der Erde gerissen wurde. Der hintere Teil des Wagens wurde dabei so stark zusammengedrückt, dass zwei Insassen auf der Rückbank keine Überlebenschance hatten. Einer von ihnen wurde 19, sein Freund 18 Jahre alt. Der Bruder des 18-Jährigen, der ebenfalls im hinteren Teil des Wagens saß, wurde so schwer am Kopf und an der Wirbelsäule verletzt, dass er sich wahrscheinlich nie von dem Unfall erholen wird.

Warum der BGH das Landauer Urteil aufgehoben hat

Das zweite Verfahren endete im Dezember 2023 mit einer Verurteilung zu vier Jahren Jugendstrafe wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung. Außerdem hatte die Kammer dem 23-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und der Führerscheinbehörde für die Dauer von fünf Jahren untersagt, eine neue Fahrerlaubnis auszustellen.

Doch warum hat der BGH das Urteil aufgehoben? Grund dafür sind Passagen in der Urteilsbegründung zur sogenannten „inneren Tatseite“ – also zum Vorsatz des Angeklagten -, die laut BGH mehrfach nicht den rechtlichen Anforderungen genügen. Vereinfacht gesagt, bedeutet das: Was im Kopf des Angeklagten vorgegangen ist, warum er davon ausgehen musste, dass seine Handlung fatale Folgen haben wird, hat das Gericht in Landau – so die Karlsruher Richter – nicht ausreichend begründet.

„Meine Mandantin ist stinksauer“, sagte Rechtsanwalt Frank K. Peter im Gespräch mit dieser Redaktion vor Beginn der Verhandlung. Die Angehörigen müssten die Verhandlung noch einmal durchleben und weiter auf eine entsprechende Bestrafung des Täters warten.

Redaktion

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