Rassismus

Randale in Viernheim nach "L'Amour toujours" hat strafrechtliche Folgen

Junge Erwachsene sollen in Viernheim zum Lied "L'Amour toujours" rassistische Parolen gegrölt und drei Menschen verletzt haben. Das hat Folgen. Die Polizei ermittelt

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Bernhard Zinke
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Das Lied „L’amour toujours“ ist in aller Munde – sehr oft mit rassistischem Text. © ZYX

Viernheim. Es war eine unübersichtliche Situation an diesem frühen Sonntagmorgen um 2 Uhr vergangene Woche in der Viernheimer Innenstadt: Bis zu 50 Menschen waren Zeugen oder Beteiligte einer Auseinandersetzung zum Ende des Stadtfesttages. Eine großere Gruppe junger Erwachsener hatte in einem Hof, aber auf der Straße deutlich vernehmbar, zu dem Lied „L’amour toujours“ skandiert: „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“. Als ein Mann die Gruppe aufforderte, das Grölen dieses Textes zu unterlassen, kam es zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen. Der Mann, seine Frau und sein Schwager wurden verletzt.

Zeugen schilderten dieser Redaktion, die Polizei habe ihre Aussagen nicht aufnehmen wollen, stattdessen einen Platzverweis erteilt. Dieses sei möglicherweise der zunächst sehr unübersichtlichen Situation geschuldet, erläutert Polizeisprecher Bernd Hochstädter. Es sei für die Beamten zunächst wichtig, die Umgebung abzusichern, um polizeilich tätig werden zu können. Wie wichtig Selbstschutz sei, habe das Beispiel am Mannheimer Marktplatz gezeigt. Dass in einer solchen Situation ein Platzverweis ausgesprochen werde, weil die Beamten den Eindruck gehabt hätten, jemand störe die Amtshandlungen, sei absolut nicht wünschenswert, könne aber leider vorkommen. „Hierfür bitten wir um Verständnis“, sagt Hochstädter.

Rassistische Parolen sind kein Kavaliersdelikt

Gleichwohl habe die Polizei Anzeigen gegen zwei Personen gefertigt, die gegenüber dem Opfer wiederholt „Ausländer raus“ skandiert hätten. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Außerdem gab es zwei Strafanzeigen wegen Körperverletzung.

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Unabhängig davon verweist Hochstädter aus gegebenem Anlass auf einen Hinweis des hessischen Landeskriminalamtes, der schon vom Februar stammt, kurz nachdem bei TikTok die ersten sogenannten „Challenge-Videos“ mit fremdenfeindlichen Parolen zu dem Popsong hochgeladen wurden: Was Jugendliche anscheinend als harmlosen Spaß abstempeln, ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung und kann polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Fremdenfeindliche Parolen zu rufen, sei ein Staatsschutzdelikt. Insofern würden die kriminalpolizeilichen Ermittlungen vom polizeilichen Staatsschutz geführt. Auch das baden-württembergische Landeskriminalamt bestätigt: Das Absingen dieser Parolen gilt als Offizialdelikt, die Polizei muss ermitteln.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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