Justiz

Prozess um misshandeltes Baby aus Speyer: Vater äußert sich erstmals

Im Juli 2020 verletzte jemand den sechs Monate alten Maxim aus Speyer so schwer, dass er fast stirbt. Seit fünf Monaten stehen seine Eltern in Frankenthal vor Gericht. Jetzt hat der Vater sich erstmals zu den Vorwürfen geäußert

Von 
Agnes Polewka
Lesedauer: 
Im Juli 2020 verletzte jemand den sechs Monate alten Maxim aus Speyer so schwer, dass er fast stirbt. Seit fünf Monaten stehen seine Eltern in Frankenthal vor Gericht. © Bernhard Zinke

Frankenthal/Speyer. Nach fast fünf Monaten sollte sich der Prozess um den kleinen Maxim am Freitag seinem Ende zuneigen, doch dann kam es vor dem Frankenthaler Landgericht anders. Seit Mitte Juni müssen sich Demetrius H. (39) und Tanja H. (32). wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht verantworten. Im Juli 2020 - der Junge war damals sechs Monate alt - soll der Vater dem Kind in der Wohnung der Familie in Speyer in den Bauch geboxt und das Köpfchen des Kindes gegen einen harten Gegenstand geschlagen zu haben.

Newsletter "Guten Morgen Mannheim!" - kostenlos registrieren

Laut Anklage war die Mutter zu dieser Zeit nicht zu Hause. Nach ihrer Rückkehr soll sie aber erst viel zu spät auf die Notlage des Jungen reagiert haben, so der Vorwurf. Das Kind erlitt schwerste Verletzungen - Knochenbrüche, ein Schädel-Hirn-Trauma, Verletzungen an Leber und Niere, Teile seines Darms mussten entfernt werden.

Kurz vor den Schlussvorträgen verliest Rechtsanwältin Inga Berg, die den Vater des Jungen vertritt, eine Einlassung. Zum ersten Mal möchte er sich zu den Vorwürfen äußern. „Ich habe ihn nicht geschlagen und getreten“, verliest Berg im Namen ihres Mandanten. Der 39-Jährige beteuert, er habe seinem Kind keine Gewalt angetan und auch nicht mitbekommen, dass andere ihm ein Leid zufügten. Die Einlassung ist abschließend, Nachfragen soll es keine geben, sagt Berg. Und setzt dann zu einem Beweisantrag an. Bevor plädiert wird, sollen Sprachnachrichten vom Smartphone der Mutter in der Verhandlung angehört werden, die ein großes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit gehabt haben soll. Im Laufe des Prozesses waberte immer wieder die Vermutung durch den Gerichtssaal, die Angeklagte könne am sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, auch Münchhausen-by-proxy-Syndrom genannt, leiden. Dabei handelt es sich um eine artifizielle Erkrankung, bei der betreuende Personen, zu 98 Prozent Frauen, Krankheitssymptome bei einem Kind provozieren, die einen Kontakt zum Arzt rechtfertigen.

Redaktion

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen

VG WORT Zählmarke