Absturz

Nach Flugzeugabsturz: Keine Hinweise auf körperliche Mängel als Unfallursache

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dom
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Ein Kleinflugzeug ist am Sonntagnachmittag bei Sinsheim abgestürzt. © René Priebe

Sinsheim. Nachdem ein Ultraleichtflugzeug am 7. November in Sinsheim-Ehrstädt abgestürzt ist, hat die Polizei erste Ermittlungsergebnisse bekanntgegeben. Die Obduktion des tödlich verunglückten 20-jährigen Piloten ergab demnach keine Hinweise auf körperliche Mängel als Unfallursache. Die Ermittler der Kriminalpolizei Heidelberg versuchen weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung herauszufinden, was zu dem Unglück am vergangen Sonntag geführt habe. 

Unter anderem ist unklar, warum der 20-Jährige aus dem Lahn-Dill-Kreis die sogenannte Sprengkapsel nicht ausgelöst hatte. Das Sicherheitssystem beinhaltet für den Notfall einen Fallschirm. Vor der Obduktion war gemutmaßt worden, dass der Pilot wegen eines medizinischen Notfalls nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Sprengkapsel zu zünden.

Der junge Mann war am Sonntag mit seiner Maschine am Flughafen Münsingen-Eisberg gestartet und gegen 13.20 Uhr in einem unbewohnten Feldgebiet in Sinsheim-Ehrstädt rund 500 Meter von einem Sportplatz entfernt abgestürzt. Es hatte sich allein in dem Ultraleichtflugzeug befunden.

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