Klingenmünster/Ludwigshafen. Liban M. wird sich bald wieder vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage gegen den Somalier erhoben, der am 4. Februar 2025 einen Mitpatienten im Pfalzklinikum Klingenmünster mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll. M. wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Der Angeschuldigte ist derzeit in der geschlossenen forensischen Abteilung des Pfalzklinikums untergebracht. Das hatte das Frankenthaler Landgericht in einem Urteil im Mai 2023 angeordnet. Der Mann aus Somalia musste sich damals in einem Prozess wegen zweifachen Mordes verantworten, nachdem er zwei Handwerker in Ludwigshafen-Oggersheim mit einem Messer erstochen hatte. Wegen einer paranoiden Schizophrenie wurde er jedoch freigesprochen, er habe die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.
Schlafenden Zimmergenossen mit Buttermesser attackiert
Die psychische Erkrankung, die der Angeschuldigte selbst nicht eingestehen oder akzeptieren wollte, sollte in Klingenmünster behandelt werden. Dort kam es dann im Februar zu der Attacke auf einen schlafenden Zimmergenossen. Gegen 6.50 Uhr am Morgen soll Liban M. den 31-Jährigen in Tötungsabsicht mit einem Buttermesser angegriffen haben, das ihm zuvor mit dem Frühstück ausgegegeben worden sei. M. versetzte dem anderen Patienten mehrere Hiebe in den Halsbereich.
Dem Geschädigten gelang es laut Anklage, in das Stationszimmer des Personals zu flüchten, wo er sich in Sicherheit bringen und behandelt werden konnte. Er erlitt Schnittverletzungen im Halsbereich.
Da die Landauer Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs noch schlief und nicht in der Lage war, sich zu wehren, wird vom Mordmerkmal der Heimtücke ausgegangen. Der Angeschuldigte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Mannes ausgenutzt. Eingelassen hat sich M. zum Tatvorwurf noch nicht.
Gutachter stuft Liban M. vorläufig als schuldfähig ein – so war es damals auch
Aufhorchen lässt im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren wegen der Bluttat von Oggersheim, dass M. einem neuen Gutachten zufolge als schuldfähig eingestuft wird. „Da der Angeschuldigte an der Begutachtung nicht mitgewirkt hat, standen dem beauftragten Gutachter lediglich die Erkenntnisse und Informationen aus der Ermittlungsakte zur Verfügung“, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Darauf beruhe die vorläufige Einschätzung des Sachverständigen. „Eine abschließende gutachterliche Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten wird im Rahmen der Hauptverhandlung getroffen werden.“
Das betont auf Nachfrage auch Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig. „Es handelt sich um ein vorläufiges Gutachten. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung wird es eine weitere Beurteilung geben“, so die Leiterin der Landauer Behörde. Der Gutachter könne den Angeschuldigten nicht auf Basis des damaligen Gerichtsverfahrens als schuldunfähig einstufen. „Es geht ausschließlich um die neue Tat und den Tatzeitraum“, erklärt sie. Dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Patienten einer psychiatrischen Klinik handele, sei dabei unerheblich. „Es ist kein Automatismus, dass diese Menschen schuldunfähig sind.“
Auch vor dem Frankenthaler Prozess galt Liban M. als schuldfähig
Dennoch werden einige Menschen angesichts dieser Feststellung womöglich mit Unbehagen an den Prozess wegen zweifachen Mordes in Oggersheim zurückdenken. Die vorläufige Einschätzung des damaligen Gutachters war ebenfalls, dass Liban M. schuldfähig sei. Diese Annahme korrigierte er jedoch im Laufe des Verfahrens angesichts der dort gesammelten Eindrücke. Das sorgte insbesondere bei den Nebenklägern, den Eltern und Geschwistern der damals Getöteten und einem bei der Attacke schwer verletzten Mann, für Entsetzen.
Das Schwurgericht in Frankenthal war 2023 davon überzeugt, dass Liban M. unter Wahnvorstellungen leide, die sein Handeln bestimmen. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, weshalb er im Maßregelvollzug unterzubringen sei, argumentierte die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt. Der Freispruch sei letztlich unausweichlich gewesen, „so schmerzhaft er für viele hier auch sein mag“, hieß es in der damaligen Urteilsbegründung. Der Prozess sei „auf der falschen Bahn gestartet“, doch dafür trage niemand die Schuld. „Es fehlten maßgebliche Erkenntnisse“, so die Richterin. Diese hätten sich erst im Laufe der Hauptverhandlung ergeben, wie bei einem Puzzle. Deshalb habe der Sachverständige sein vorläufiges Gutachten geändert und ihn als schuldunfähig eingestuft.
Frankenthaler Landgericht war überzeugt: Die Gesellschaft muss vor dem Mann geschützt werden
Dass die Gesellschaft vor dem Mann geschützt werden müsse, stand für die Kammer 2023 außer Frage. Er leide an einer unheilbaren Krankheit, die ihn bis zu dessen Lebensende begleiten werde, so Hütt. Die Einsicht in diese Krankheit fehle vollkommen, wie es häufig der Fall sei. „Der Wahn schützt sich selbst.“
Der nun erneut Angeschuldigte hatte damals noch im Gerichtssaal erklärt, dass er das Urteil nicht akzeptieren werde. „Nur über meine Leiche, ins Krankenhaus will ich nicht.“
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