Baden-Württemberg. Nach der Zustimmung zur umstrittenen Krankenhausreform im Bundesrat will das Land Baden-Württemberg den geplanten Verbund der Unikliniken Mannheim und Heidelberg auf der neuen Gesetzesgrundlage vorantreiben.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis 2030 von einer kartellamtlichen Fusionskontrolle grundsätzlich ausgenommen sind, wie das Wissenschaftsministerium in Stuttgart betonte. "Dies ermöglicht aus unserer Sicht auch den geplanten Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim."
Voraussetzung sei nun, dass das für die Krankenhausplanung zuständige Landesgesundheitsministerium den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenversorgung für erforderlich hält und sich mit dem Bundeskartellamt ins Benehmen setzt.
Danach könnten die Verbundpartner ein Medizinkonzept, einen Businessplan und die Verbundverträge im Detail abstimmen. Diese Vorbereitungen sollen laut dem Ministerium in der zweiten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden, sodass das Kabinett noch im Laufe des kommenden Jahres die Verbundumsetzung beschließen kann.
Rettung des hochdefizitären Standorts Mannheim
Ein im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen ins Gesetz aufgenommener Passus ermöglicht auch den geplanten – und in der Metropolregion von vielen regelrecht ersehnten – Verbund der Universitätsklinika Mannheim und Heidelberg. Entsprechend freudig fielen am Freitag die Reaktionen aus.
Der Mannheimer Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) sprach von einer „sehr guten Nachricht für die Zukunft der universitären Krankenversorgung und der medizinischen Forschung und Lehre in Mannheim und der ganzen Region“. Nun gelte es, den Verbund sagt „zeitnah zu ermöglichen“.
Fast wortgleich reagierte das bei dem Projekt federführende Stuttgarter Wissenschaftsministerium von Petra Olschowski (Grüne). Mit dem Abschluss des Projekts könne nun in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden. Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zeigte sich dagegen enttäuscht vom Votum des Bundesrats.
Kartellamt hatte Bedenken gegen Klinikverbund Mannheim/Heidelberg
Auf sein Betreiben hatte sich Baden-Württemberg vergeblich dem Antrag Bayerns angeschlossen, die Krankenhausreform in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Dann wäre zweifelhaft gewesen, ob eine Verabschiedung noch vor der voraussichtlich auf den 23. Februar vorgezogenen Bundestagswahl möglich gewesen wäre. Dies hätte ein Scheitern des Projekts bedeutet.
Hintergrund ist die finanzielle Lage der Mannheimer Uniklinik. Deren Trägerin ist die Stadt Mannheim, das Land ist Träger der Uniklinik Heidelberg. Beide streben einen Klinikverbund an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten. Zudem versprechen sie sich Vorzüge, etwa im Bereich Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.
Das Kartellamt hatte nach monatelangen Prüfungen jedoch Ende Juli mitgeteilt, dass die zu erwartenden Nachteile eines solchen Verbundes vor allem für Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen. So hieß es etwa, dass der Qualitätswettbewerb zwischen Kliniken schrumpfen und in manchen Fachbereichen gänzlich wegfallen würde. Diese Entscheidung dürfte nach Einschätzung des Ministeriums nun dank der Reform obsolet sein. dpa
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Bundesratsvotum zu Kliniken ist vor allem für Mannheim sehr gut