Freinsheim. Das Käthe-Kruse-Puppen-Museum im bayerischen Donauwörth und das Bing-Museum in Freinsheim im Landkreis Bad Dürkheim erinnern mit zwei gemeinschaftlichen Sonderausstellungen an einen richtungsweisenden Rechtsstreit vor 100 Jahren. Erstmals sei im Jahr 1925 einem Kinderspielzeug – nämlich einer Käthe-Kruse-Puppe – künstlerischer Urheberschutz gewährt worden, teilte das Käthe-Kruse-Puppen-Museum mit. Die Ausstellung „Kruse gegen Bing - 100 Jahre Kunstschutz für Spielzeug“ ist an beiden Orten vom 1. Mai bis 14. September zu sehen. Das Bing-Museum in Freinsheim hat sich auf Spielzeug der Bing Werke Nürnberg, der damaligen Gegenpartei vor Gericht, spezialisiert.
Käthe Kruse (1883–1968) ist eine der bekanntesten Puppenmacherinnen weltweit. Anfang der 1920er Jahre habe sie sich als Herstellerin hochwertiger handgefertigter Puppen etabliert, teilte das Käthe-Kruse-Puppen-Museum mit. Andere Spielzeughersteller begannen, die Puppen zu kopieren und bewarben sie offen als preiswerte „Imitation der Käthe Kruse Puppen“. Käthe Kruse klagte gegen die Konkurrenz, unter ihnen befand sich auch der damals weltgrößte Spielwarenproduzent, die Nürnberger Firma Bing. Das Reichsgericht Leipzig gab Kruse in einem richtungsweisenden Grundsatzsatzurteil vom 19. September 1925 recht. Als erster Spielzeughersteller erhielt sie für ihre Puppen künstlerischen Urheberschutz.
Spielzeug-Raritäten im Original und Plagiat
In der Folge musste die Konkurrenz die Plagiate vom Markt nehmen. Kleinere Unternehmen gingen pleite, für den großen Bing-Konzern hingegen hatte das Urteil wirtschaftlich gesehen wenig Folgen. Präsentiert werden an beiden Ausstellungsorten Details zu den jeweiligen Firmengeschichten sowie Spielzeug-Raritäten. Zu sehen sind auch Käthe-Kruse-Puppen und die dazugehörigen Bing-Plagiate. So könnten sich die Besucher selbst ein Urteil bilden, heißt es.
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