Verkehr - Rechnungshof empfiehlt Finanzministerium die Aufgabe des Betriebs / Land will Kommunen an Kosten beteiligen

Ist für die Kollerfähre 2020 Schluss?

Von 
Julian Eistetter
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Die Kollerfähre verbindet Brühl und die Kollerinsel. © Venus

Brühl. Die Finanzierung und somit der künftige Betrieb der Kollerfähre über den Rhein zwischen Brühl und Kollerinsel sind in Gefahr. Wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis hervorgeht, rät der Rechnungshof dem baden-württembergischen Finanzministerium, den Fährbetrieb nach Ablauf der bestehenden Zusagen 2020 aufzugeben. Als Grund wird genannt, dass der Unterhalt der Kollerfähre als Ausflugsfähre nicht als Aufgabe des Landes angesehen wird. Vielmehr sieht der Rechnungshof die im Einzugsgebiet der Kollerinsel liegenden Kommunen in der Pflicht. Das Finanzministerium befürwortet zwar den Weiterbetrieb, möchte jedoch eine finanzielle Beteiligung der kommunalen Seite erreichen. Denn der Fährbetrieb diene auch der Naherholung der in der Region lebenden Menschen.

Die Einschätzung des Landes, dass der Fährbetrieb nicht wirtschaftlich ist und auch keine verkehrliche Notwendigkeit besitzt, teilen weder die Gemeinde Brühl noch der Rhein-Neckar-Kreis. „Wir gehen davon aus, dass der Vorgang bisher nur fiskalisch, jedoch nicht verkehrsrechtlich bewertet worden ist“, sagt Landrat Stefan Dallinger (CDU). Die Fachämter der Kreisbehörde seien der Ansicht, dass die Kollerfähre ein notwendiger Bestandteil der Landstraße 630 – von Schwetzingen über Brühl zur Kollerinsel und dort bis zur Landesgrenze zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz – ist, und somit wesentlich für die verkehrliche Erschließung und Nutzung der Kollerinsel. Die Fähre falle als „Bestandteil einer Landesstraße in die Straßenbaulast des Landes“, heißt es in der Mitteilung. Gerade vor dem Hintergrund der Hochstraßen-Situation und der anstehenden Großbaustellen rücke die Bedeutung der L 630 und der Kollerfähre als Rheinquerung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

„Die Fährverbindung ist Teil einer Landesstraße und daher als Verbindung der westlichen Landesgrenze Baden-Württembergs mit dem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz nicht wegzudenken“, sagt Ralf Göck, Bürgermeister von Brühl. Daneben würde nach Ansicht der Gemeinde und des Kreises durch die Einstellung der Verbindung die Existenz zweier landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet. Diese würden mehr als 70 Hektar Fläche auf der Kollerinsel bewirtschaften und seien auf die Fähre angewiesen.

Abgeordnete setzen sich ein

Die Landtagsabgeordneten des Rhein-Neckar-Kreises Karl Klein (CDU), Julia Philippi (CDU), Manfred Kern (Grüne), Daniel Born (SPD) und Klaus-Günther Voigtmann (AfD) sind sich einig, dass ein Ende der Rheinfähre negative Auswirkungen für die Gemeinde Brühl, den Kreis und die ganze Region hätte. „Wir alle werden diese Position unterstützen und das Land bitten, den Fährbetrieb von Brühl zur Kollerinsel auch für künftige Jahre zu erhalten und finanziell sicherzustellen“, werden die Abgeordneten zitiert. 

Redaktion Reporter Region, Teamleiter Neckar-Bergstraße und Ausbildungsredakteur

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