Justiz

Fall Zoe: Das ist aus dem nicht-öffentlichen Prozess bekannt

Seit fast vier Jahren bewegt der Fall der am Willersinnweiher ermordeten Zoe die Region. Der mutmaßliche Täter muss sich wieder vor Gericht verantworten. Was wir über den Prozess wissen

Von 
Agnes Polewka
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Der Fall Zoe wird seit November erneut verhandelt. © Simone Jakob

Frankenthal. Seit Anfang November verhandelt das Landgericht Frankenthal den Fall Zoe aus Jugendschutzgründen erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auf Anfrage dieser Redaktion äußerte sich eine Sprecherin des Gerichts zum aktuellen Stand der Verhandlung: „Im Februar stehen noch die Vernehmungen weiterer Mitgefangener und JVA-Bediensteter sowie die Gutachtenerstattung des Sachverständigen an.“

Wie es im Prozess im Fall Zoe in Frankenthal weitergeht

Auch soll die Auswertung des Smartphones des 20-jährigen Angeklagten erörtert werden. Wann ein Urteil fallen könnte, steht bislang noch nicht fest. Im Januar seien unter anderem Polizeibeamte zu der Durchsuchung befragt worden, die erfolgte, nachdem der Angeklagte aus der Haft entlassen worden war. Außerdem seien Mitgefangene, JVA-Mitarbeiter und Freunde des Angeklagten befragt worden. "Diverse Chats hat die Kammer verlesen“, so die Sprecherin.

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Der Fall beschäftigt die Menschen in der Region seit fast vier Jahren. Im März 2020 starb die 17-jährige Zoe aus Frankenthal, nachdem sie am Ludwigshafener Willersinnweiher vergewaltigt und erwürgt worden war. Der mutmaßlicher Täter Lukas V. wurde im August 2022 wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Revision gegen das Urteil ein.

Bundesgerichtshof hatte Urteil im Fall Zoe teilweise aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil zum Teil auf: Während die Verurteilung wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellem Missbrauch von Kindern in drei Fällen rechtskräftig ist, muss über den Vorwurf der weiteren Vergewaltigung und eine mögliche Sicherungsverwahrung neu entschieden werden.

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Der Fall hatte auch deshalb große Aufmerksamkeit erregt, weil V. nach dem Urteil wegen Verfahrensverzögerungen vorzeitig aus der U-Haft entlassen worden war. Wegen Wiederholungsgefahr kam er kurze Zeit später wieder ins Gefängnis.

Redaktion

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