Kriminalität

Ermordete Ukrainerinnen: Tante nimmt Kind in Obhut

Knapp vier Monate nach dem brutalen Mord an zwei Frauen aus der Ukraine hat die Schwester der jüngeren Frau die Vormundschaft für ihre Nichte übernommen. Mit dem Kind hat sie die Heimreise in die Ukraine angetreten

Von 
Agnes Polewka
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Symbolbild. © dpa

Hockenheim. Nach mehreren Wochen in Deutschland hat die engste Verwandte der beiden getöteten Ukrainerinnen die Heimreise angetreten - mit dem Baby ihrer Schwester und den Urnen ihrer beiden Angehörigen. Dies bestätigte der Anwalt der 20-Jährigen, Thomas Franz aus Ketsch, im Gespräch mit dieser Redaktion.

Anfang März hatte ein Spaziergänger zunächst die Leiche der jüngeren Frau, einer 27-Jährigen, in Hockenheim gefunden. In einem Baggersee in Bad Mingolsheim, einem Ortsteil von Bad Schönborn, fanden Polizeitaucher kurz darauf den Leichnam ihrer Mutter. Beide waren als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen und lebten in einer Flüchtlingsunterkunft im Rhein-Neckar-Kreis.

Die Ukrainerinnen sollen - wie mehrfach berichtet - von einem Paar aus Sandhausen ermordet worden sein, um die wenige Wochen alte Tochter der 27-Jährigen zu entführen. Der Mann und die Frau befinden sich aktuell in Untersuchungshaft und sollen sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.

Bislang noch keine Entscheidung über Anklageerhebung

Nach Informationen dieser Redaktion sollen die beiden ukrainischen Frauen sich zum gemeinsamen Essen mit dem Paar in einem Restaurant in Bruchsal getroffen haben. Anschließend soll die ältere Frau mit den Beschuldigten allein gewesen und von ihnen getötet worden sein.

Unter dem Vorwand, der Mutter gehe es nicht gut, sollen sie die 27-Jährige angerufen haben. Der jungen Frau gegenüber sollen sie angegeben haben, sie hätten die 51-Jährige in ein Krankenhaus gebracht und könnten sie zu ihr in die Klinik bringen. Zu diesem Zeitpunkt soll die Mutter aber bereits nicht mehr gelebt haben. Anschließend sollen sie auch die 27-Jährige getötet haben.

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Nach dem Tod der beiden Frauen war ihre engste Verwandte aus der Ukraine nach Deutschland gereist, um ihre kleine Nichte kennenzulernen. Nach wenigen Wochen stand fest: Sie darf die Vormundschaft übernehmen und besitzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. „Sie möchte das Mädchen adoptieren“, so Rechtsanwalt Thomas Franz. Darüber soll in der ukrainischen Heimat der Frau entschieden werden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Doppelmord dauern aktuell noch an, eine Entscheidung über die Anklageerhebung könnte in den kommenden Wochen fallen, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde Mitte Juni.

Redaktion

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