Justiz - Ilvesheimer muss drei Jahre und neun Monate in Haft

Brandstiftung auf Balkon der Ex-Freundin in Nußloch: Haftstrafe für 32-Jährigen

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Dirk Timmermann
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Das Heidelberger Landgericht hat einen 32-jährigen Ilvesheimer zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. © Uli Deck/ dpa

Heidelberg. Drei Jahre und neun Monate muss ein 32-jähriger Ilvesheimer ins Gefängnis. Der Mann hatte im Oktober 2021 den Balkon der Wohnung seiner schlafenden Ex-Freundin in Brand gesetzt und deren Auto zerstört. Das Landgericht Heidelberg verurteilte den afghanischen Flüchtling wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Eine Tötungsabsicht konnte hingegen nicht nachgewiesen werden.

Dass das Opfer um eine „milde Strafe“ für den Täter bittet, kommt eher selten vor. Von einem „speziellen Fall“ sprach folgerichtig auch Patrick Welke, der seinen Mandanten vor dem Schwurgericht gegen schwerwiegende Vorwürfe verteidigte. Im Raum standen nicht nur besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung, sondern auch versuchter Mord.

Nachbarin bemerkt Feuer

Am Abend des 14. Oktober 2021 hatte sich der von Beginn an geständige Angeklagte mit dem Fahrrad auf den Weg von Ilvesheim nach Nussloch begeben. An der Wohnung seiner Ex-Freundin angelangt, kletterte er zunächst auf den im Erdgeschoss gelegenen Balkon, griff zum Feuerzeug und entzündete Gegenstände.

Um 23.36 Uhr setzte eine aufmerksame Nachbarin den ersten Notruf ab. Zu dem Zeitpunkt waren die Türrahmen bereits geschmolzen und schwarzer, giftiger Rauch ins Wohnzimmer der damals 48-jährigen Geschädigten eingedrungen. Die 17-jährige Tochter schlief nebenan. Geistesgegenwärtig weckte die Bewohnerin des Untergeschosses alle in Gefahr befindlichen Personen, so dass sie noch rechtzeitig das Haus verließen.

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Wagen der Frau angezündet

Um 2.37 Uhr erreichte ein weiterer Notruf die Leitstelle. Diesmal hatte ein zufällig vorbeifahrender Taxifahrer einen Pkw-Brand bemerkt. Verursacher war wiederum der 32-jährige Afghane, der 2015 nach Deutschland eingereist war. Bevor er den Wagen seiner Expartnerin anzündete, hatte der zuletzt als Gebäudereiniger tätige Mann noch zwei Reifen zerstochen.

Die Festnahme erfolgte wenige Stunden später vor dem Friedhof. Die Erklärung für die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft von einem „extremen Maß an Aggression“ geprägten Taten hatte es in sich: „Ich wollte ihr nur beweisen, dass ich sie so schnell nicht aufgebe“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten. Um eine Tötung sei es ihm aber nie gegangen - was ihm das Gericht schlussendlich auch abnahm.

Für die Version des Ilvesheimers sprach unter anderem, dass er im Vorfeld der Taten mehrere Textnachrichten an seine Verflossene gesendet hatte, mit der Bitte, sie möge wachbleiben, weil er sie „überraschen“ wolle. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann bereits in der Empfängerliste der Frau blockiert.

In Empfängerliste blockiert

Zuvor hatten in kurzer Abfolge zahlreiche Telefonate stattgefunden, deren Dauer zwischen 31 Minuten und lediglich elf Sekunden variierte. Enorme Schwankungen waren auch kennzeichnend für die Beziehung des ungleichen Paares: „Es war eine klassische On-Off-Geschichte“, ordnete Richter Jochen Herkle die seit 2017 bestehende Verbindung ein.

Laut Zeugenaussagen hätten harmonische Phasen mit Abschnitten gewechselt, in denen Kontrollzwang, Telefonterror und generell „unterschiedliche Auffassungen vom Leben“ vorherrschten. Immer wieder sei die spätere Geschädigte zum Angeklagten zurückgekehrt - selbst dann, als dieser wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt wurde, den er in ihrer Wohnung beging.

Sachschaden „moderat“

Auch nach den Brandlegungen, die nun zur Verurteilung führten, scheint sich das Opfer emotional nur schwer vom 32-Jährigen lösen zu können. Als glücklichen Umstand wertete das Gericht die Tatsache, dass die zur Tatzeit schlafende Mutter und ihre Tochter nicht ernsthaft verletzt wurden. Auch der Sachschaden an der Wohnung in Höhe von 15 000 Euro sowie der Totalschaden am Fahrzeug in Höhe von 3500 Euro seien vergleichsweise „moderat“.

Eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten, der sich vor seiner Radfahrt nach Nussloch betrunken hatte und auch sonst zu übermäßigem Alkoholkonsum geneigt haben soll, sah der Vorsitzende Richter Herkle allerdings nicht. „Die Motivation kam nicht aus der Flasche, sondern aus der Persönlichkeit“, fasste der Vorsitzende den Antrieb des Brandstifters zusammen.

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