Arbeitsgericht - Chefin und Werkstattleiter des Bauhofs der Stadt Hockenheim gewinnen Kündigungsprozess aus formalen Gründen / Kommune geht in Berufung

Bauhof Hockenheim: Metallschrott füllt „Schwarze Kasse“

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Auf dem Hockenheimer Bauhof soll Metallschrott illegal zu Geld gemacht worden sein. © dpa

Hockenheim. Ihre außerordentlichen Kündigungen wollten die Chefin des Bauhofs der Kreisstadt Hockenheim wie der Werkstattleiter nicht hinnehmen. Vor dem Mannheimer Arbeitsgericht gewannen die Eheleute ihre Prozesse - aus formalen Gründen: Die 8. Kammer beanstandete Versäumnisse bei der Anhörung des Personalrates. Ein strafrechtliches Verfahren läuft noch.

Alles begann damit, dass der 2019 gewählte Oberbürgermeister Marcus Zeitler ein Management für mehr Transparenz und Effizienz einführte. Dazu gehört ein vertraulicher Compliance- Anwalt. Bei ihm gingen anonyme Hinweise über Bauhof-Mauscheleien ein. Dazu recherchierte die Gemeindeprüfungsanstalt, außerdem führte OB Zeitler Einzelgespräche. Als sich herausstellte, dass jahrelang gesondert gesammelter Metallschrott verkauft, die jeweilige Quittung vernichtet und der Erlös in eine „Schwarze Kasse“ transferiert wurde, entschloss sich die Stadt neben Kündigungen obendrein zu Hausverboten und Strafanzeigen. Ein jüngerer Vorarbeiter, der als „Mitläufer“ eingestuft wurde, akzeptierte einen Aufhebungsvertrag samt Entschädigungszahlung.

Beteiligung des Personalrats

Aufgrund ihrer langjährigen Beschäftigung im öffentlichen Dienst galten die Eheleute in Bauhof-Führungspositionen als unkündbar. Rechtlich möglich war allerdings, eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus „wichtigem Grund“ auszusprechen. Diese verlangt aber eine klar definierte Beteiligung des Personalrats.

Dass OB Zeitler begleitet vom Compliance-Anwalt an dem Prozess teilnahm, und sein Stellvertreter im Saal saß, spricht für die Brisanz der Bauhof-Affäre. Bei der Verhandlung erwies sich die „Schwarze Kasse“ als „unstrittig“. Die einstige Bauhof-Leiterin und ihr Anwalt argumentierten, dass mit dem Verkauf werthaltigen Metallschrotts Betriebsfeiern finanziert worden seien. Außerdem habe es solcherart Schrottverscherbeln jenseits der Buchhaltung schon beim Vorgänger gegeben.

„Dass etwas geduldet wird, entlastet nicht - der Vorwurf bleibt trotzdem eine Straftat“ , kommentierte der Vorsitzende Richter Ralf Büschler und erklärte: „Die Sache mit dem Metallschrott würde uns für eine fristlose Kündigung reichen.“ Die Kammer kippte gleichwohl die Rauswürfe wegen „nicht ordnungsgemäßer“ Anhörung des Personalrates. Der Compliance-Anwalt hatte zwar ausgeführt, man habe Vertreter dieses Gremiums früh einbezogen, er konnte aber keine schriftliche Stellungnahme der Beschäftigtenvertretung vorlegen.

Am Hausverbot festhalten

Für den Hockenheimer Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg steht fest: Die Stadt wird das Urteil angreifen und an ihrem Hausverbot festhalten. Außerdem könnten bei der Berufung bis dann vorliegende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsergebnisse einbezogen werden. Es gehe schließlich neben der „Schwarzen Kasse“ auch um andere einträgliche Mauschelei-Vorwürfe sowie Arbeitszeitbetrug. Die Kommune beziffert ihren Schaden auf mindesten 25 000 Euro - ein Betrag, den die einstige Bauhof-Leiterin bestreitet.

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