Heidelberg. In dem Prozess vor dem Heidelberger Landgericht rund um Vorwürfe des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in Zusammenhang mit sogenannten Schockanrufen ist ein Geldabholer zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Er saß allein auf der Anklagebank .
Wie so häufig blieben die meist vom Ausland aus agierenden Hintermänner und Hauptprofiteure im Dunklen. Bei dem kriminellen Millionengeschäft mit ins Telefon gebrüllten Schreckensbotschaften wie „Mama, ich habe eine Frau totgefahren!“ geht es darum, alte Menschen über Psychoterror zu bewegen, Geld wie auch Wertsachen einem „Läufer“ auszuhändigen. Wobei trickreich vorgegaukelt wird, mit einer Kaution lasse sich vermeiden, dass Sohn, Tochter oder andere nahe Angehörige nach Verschulden eines angeblichen Unfalls in Haft kommen.
Insgesamt 100.000 Euro ergaunert
Der in Ludwigshafen geborene, aber in Polen lebende Mittzwanziger räumte schon zu Beginn der Verhandlung über seinen Anwalt zur Last gelegte Vorwürfe ein – schwieg aber zu seinem Anwerber. Bei drei vollendeten Taten mit Schockanrufen sind insgesamt 100 000 Euro ergaunert worden. Schon als 16-Jähriger hatte der Angeklagte als Geldabholer und damit als „Läufer“ bei einer Enkeltrick-Bande fungiert, zwei weitere einschlägige Verurteilungen sollten folgen.
Bei der jetzigen mündlichen Urteilsbegründung führt der Vorsitzende der Großen Strafkammer Jochen Herkle aus, dass dem Mittzwanziger ohne Schulausbildung und Beruf nicht nur eine Hilfstäterschaft angekreidet wird. Er stand auf der untersten Stufe der Bandenstruktur, aber mit vergleichsweise geringer Bezahlung und hohem Entdeckungsrisiko. Das Gericht hat das vollumfängliche Geständnis und die Kooperation beim Ermittlungsverfahren als strafmildernd gewertet. Das Urteil berücksichtigt aber auch, dass betagte Menschen auf perfide Weise getäuscht und um ihr Geld gebracht worden sind.
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