Herxheim/Berg. Seit dem 12. Februar: Keine Live-Musik und keine DJ-Events am Donnerstagabend in der Alex Weinlounge in Herxheim am Berg. Trotzdem ist die stilvolle Weinbar der Winzergenossenschaft donnerstags nach wie vor bestens besucht. Es ist ein Statement des Stammpublikums, das weit über die Weinstraße hinaus reicht. Denn die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat Pächter Alexander Bröhl den Stecker gezogen.
Die Weinbar am höchsten Punkt der Weinstraße mit traumhaftem Blick auf die Rheinebene ist längst Publikumsmagnet weit über die Region hinaus. Aus dem ganzen Rhein-Neckar-Raum, ja auch aus Frankfurt und Karlsruhe kommen die Fans seit nunmehr neun Jahren, als die Winzergenossenschaft Herxheim am Berg die Baugenehmigung von der Kreisverwaltung bekommen hatte. Stein des Anstoßes ist seit dem vergangenen Jahr der musikalische Donnerstag. Mit wechselweise DJs und und Live-Musik läutet das Publikum – ebenfalls schon seit neun Jahren – das Wochenende ein. Pünktlich um 22 Uhr ist Feierabend. Darauf achtet Bröhl pingelig genau. Spätestens um 22.45 Uhr ist der eigens eingerichtete Parkplatz leer, das Publikum verschwunden.
Gleichwohl fühlt sich eine Handvoll Anwohner vom musikalischen Donnerstag gestört. Die Beschwerden aus der Nachbarschaft gingen im März vergangenen Jahres ein. Es gibt zwei Unterschriftenlisten mit Namen aus der direkten Nachbarschaft: Eine gegen die Veranstaltungsreihe und eine längere mit doppelt so vielen Unterschriften, die sich ausdrücklich dafür ausspricht und diese als Bereicherung für Herxheim ansieht.
Eine Verfügung des Kreises verbietet die Musik
Schon damals habe die Verwaltung nach entsprechender Prüfung darauf hingewiesen, dass solche regelmäßigen Veranstaltungen den Nutzungsumfang einer Gaststätte überschritten und einer vorherigen Baugenehmigung bedürften, erläutert die Sprecherin der Kreisverwaltung auf Anfrage dieser Redaktion. Diesen Antrag für die Nutzungsänderung – wohlgemerkt: Die Veranstaltungsreihe gibt es seit neun Jahren – legte Alexander Bröhl am 11. Januar vor. Gleichwohl erließ die Kreisverwaltung eine Verfügung, wonach Bröhl den musikalischen Donnerstag vorläufig auszusetzen habe. Der reguläre Weinbar-Betrie durfte weiterlaufen.
Dabei hält die Kreisverwaltung die beantragten Musikveranstaltungen nicht grundsätzlich für unzulässig: „Der Charakter einer Schank- und Speisewirtschaft geht in städtebaulicher Hinsicht nicht ohne weiteres verloren, wenn dort – über die Verabreichung von Speisen und Getränken hinaus – auch die Möglichkeit zum ,Amüsement’ in Form von Musik und Tanz geboten wird“, heißt es vom Kreis. Entscheidend sei, ob diese Betätigungen dem Betrieb ein „eigenes gaststättenfremdes Gepräge“ gäben und ob der Charakter der Schank- und Speisewirtschaft dahinter zurücktrete. Wichtig sei auch ein Lärmgutachten, das Aufschluss über die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen gebe – nicht nur für die Nachbarschaft, sondern auch für ein benachbartes Vogelschutzgebiet.
Dieses Lärmgutachten liegt nun vor. „Danach haben wir sogar noch Luft nach oben“, erläutert Pächter Alexander Bröhl, „wir haben nichts falsch gemacht, sind nicht übers Ziel hinausgeschossen.“ Schließlich weise auch die Ausrichtung der Weinbar weg von der Bebauung, der Parkplatz mit Zufahrt von der Bundesstraße sei ebenfalls weit weg von den Häusern.
Allerdings will die Kreisverwaltung immer noch nicht über die beantragte Nutzungsänderung entscheiden. Die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis hat ein weiteres Gutachten angefordert, wie sich die donnerstägliche Beschallung auf das nahe gelegene Vogelschutzgebiet „Haardtrand“ auswirkt. Das Lärmgutachten „erscheint baurechtlich unproblematisch, lässt aber Fragen bezüglich des angrenzenden Vogelschutzgebiets offen“, heißt es auf Nachfrage von der Kreisverwaltung in Bad Dürkheim. Daher habe die Untere Naturschutzbehörde noch eine Verträglichkeitsprüfung gefordert. Wenn diese Verträglichkeitsprüfung positiv für die Weinlounge ausfällt und Betriebsbeschreibung und Lärmgutachten keine Diskrepanzen aufweisen, könnte die Baugenehmigung erteilt werden“, stellt der Kreis in Aussicht.
Verwaltungsgericht gibt der Kreisverwaltung recht
Das Verwaltungsgericht bestätigte das Verbot durch den Kreis Ende März. Der Pächter habe durch die regelmäßigen Musikveranstaltungen eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorgenommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es widerspricht allerdings der Vermutung, dass die drei Stunden Musik pro Woche bereits zur „Vergnügungsstätte“ machten. In der Gaststätte stehe trotz der Musikveranstaltungen die Bewirtung der Gäste mit Speisen und vor allem Getränken im Vordergrund, so das Gericht. Gleichwohl müsse die Auswirkung von Live-Musik unter Lärmschutzaspekten geprüft werden. Die Tragfähigkeit der gutachterlichen Annahmen sei noch zu überprüfen.
Alexander Bröhl kämpft auf jeden Fall weiter für den musikalischen Donnerstag – nun auch mit einem Gutachten zum Vogelschutz: „Mal gespannt, ob die Planung der neuen B 271 als Ortsumgehung das Vogelschutzgebiet dann auch so stört.“
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