Frankenthal. Gegen das Urteil von zehn Jahren Jugendstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung einer 17-Jährigen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als jetzt auch die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Frankenthal am Mittwoch mit.
Hintergrund des Urteils ist eine Tat im März 2020 in Ludwigshafen. Das Landgericht hatte es in der vergangenen Woche erwiesen gesehen, dass ein damals 17-Jähriger ein gleichaltriges Mädchen gewürgt hatte, „um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können“. Die junge Frau war im März 2020 schwer verletzt an einer Uferböschung des Willersinnweihers in Ludwigshafen von einem Fußgänger entdeckt worden. Das Mädchen hatte laut Staatsanwaltschaft schwerste Hirnverletzungen erlitten und starb einen Tag später in einem Krankenhaus.
Der Angeklagte war zudem wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden, weil er mit zwei damals unter 14-jährigen Mädchen sexuell verkehrte.
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