Kommentar Zu Spinelli-Kaufpreis: Die Urteile senden eine klare Botschaft

Das Karlsruher Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof sind sich einig: Die Stadt Mannheim muss Einsicht in den Kaufvertrag über das Spinelli-Gelände geben. Waltraud Kirsch-Mayer sieht darin die Rechte der Bürger gestärkt.

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Waltraud Kirsch-Mayer
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Schweigen ist bekanntlich Gold. Und Verschwiegenheit gilt gemeinhin als Tugend. Hingegen ist es mit dem Verschweigen so eine Sache – insbesondere dann, wenn etwas, das eigentlich die Öffentlichkeit angeht, dieser still und leise entzogen wird. Natürlich gibt es ein Recht auf Geheimnisse. Im Geschäftsleben wie in der Politik. Und klar wäre wenig sinnvoll, wenn ein Unternehmen geistiges Eigentum einer vermarkteten Erfindung preisgeben oder das Verteidigungsministerium Einsicht in militärische Strategien gewähren müsste. Aber der gesellschaftliche Konsens über das, worüber man sprechen darf, ja sollte, hat sich gewandelt.

Davon kündet auch das in Baden-Württemberg seit 2016 geltende Landesinformationsfreiheitsgesetz. Auf den Weg gebracht wurde es, um staatliches und natürlich auch kommunales Handeln nachvollziehbar zu machen und damit das demokratische Gemeinwesen bürgerfreundlich zu stärken. Dass auf der Grundlage dieses gesetzlichen Anspruchs sowohl das Karlsruher Verwaltungsgericht wie auch der VGH Baden-Württemberg der Klage eines Bürgers auf Offenlegung eines Kaufvertrags zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Recht gegeben haben, ist ein deutliches Signal für mehr Transparenz.

Und für ein Umdenken: Schließlich müssen nicht mehr Bürgerinnen und Bürger allein begründen, warum sie Zugang zu bestimmten Informationen wünschen, vielmehr muss die Verwaltung darlegen, warum sie Unterlagen unter Verschluss halten will. Dafür mag es im Einzelfall gute Argumente geben – und diese stellt das Landesinformationsfreiheitsgesetz auch nicht in Frage. Aber es reicht nicht mehr aus, etwas zur Verschlusssache zu erklären. Es gilt, Schutzwürdigkeit plausibel zu belegen. Und das ist die Botschaft von zwei Gerichtsurteilen im Streit um Einsicht in den Spinelli-Kaufvertrag.

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