Wer ein Waffenfachgeschäft besucht, der betritt eine andere Welt – mit vielen Regeln für jede einzelne Waffe. Gut also, dass es Fachhändler gibt, die sich im Waffenrecht auskennen, genau wissen, wer welche Waffe wie oft und wann kaufen darf – und damit eine weitere Kontrollinstanz für den Kauf sind. Beim Versuch, sich mit dem deutschen Waffenrecht vertraut zu machen, wird im Gespräch mit Experten von Handel, der Polizei oder der Waffenbehörde deutlich: Das deutsche Waffenrecht ist voller Verbote – und Ausnahmen.
Die gute Nachricht: Wer in Deutschland eine Schusswaffe kaufen will, muss enorm viele Hürden überwinden. Und das ist auch gut so. Ein mulmiges Gefühl bleibt, wenn man herausfindet: Waffen wie Messer, Armbrüste, Abwehrspray, Elektroschocker oder Macheten kann dagegen jeder und jede einfach kaufen. Ohne Waffenschein. Allerdings endet diese Freiheit schon, wenn man damit das Geschäft verlässt. Die verpackte Ware darf man natürlich legal bis nach Hause tragen. Die genannten Waffen dann zuhause oder auf einer abgegrenzten Schießanlage benutzen. Für alles darüber hinaus braucht es aber eine Erlaubnis. Denn das Mitführen solcher Waffen in der Öffentlichkeit wie etwa auf den Mannheimer Planken ist bereits über das Waffengesetz geregelt – und schlicht verboten. Daran ändert auch die neue Waffenverbotszone nichts.
Sie ist lediglich eine Verschärfung des Verbots, das nun auch kleine Messer mit einer Klingenlänge ab vier Zentimetern betrifft. Kontrollieren darf die Polizei übrigens nicht einfach alles und jeden, der in dieser Zone herumläuft. Dafür braucht es einen konkreten Anlass wie etwa Ruhestörung, ein bereits erteilter Platzverweis oder den Verdacht, dass jemand eine Straftat begehen will. Erst dann darf die Polizei diese Menschen durchsuchen.
Wer sich also nachts in der Innenstadt unsicher fühlt und sich deshalb selbst zur Verteidigung bewaffnen will, der kann auf sogenannte Abwehrsprays zurückgreifen. Das in der Tasche zu tragen, ist unabhängig von der Verbotszone möglich. Es zu benutzen, ist eine andere Sache: Solche Sprays darf man gegen Menschen nur aus Notwehr einsetzen. Hier gilt der Grundsatz: Selbstverteidigung ist erlaubt – aber nur mit dem mildesten Mittel. Für ein Messer trifft das nicht zu. Wer so eine Waffe zückt, riskiert es, selbst eine Straftat zu begehen. Weil man damit sein Gegenüber lebensgefährlich verletzen kann. Denn egal ob in Zone oder nicht: Wer eine Waffe bei sich tragen will, muss sich dafür verantworten – zu Recht.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Warum die Lizenz zum Waffetragen richtig ist
Wer eine Waffe bei sich tragen will, braucht bundesweit eine Erlaubnis - egal ob Verbotszone oder nicht. Gut so, schließlich kann jeder Messer, Armbrust oder Elektroschocker ohne Waffenschein kaufen, findet Lisa Wazulin