Wo fängt kulturelle Aneignung an, wie weit kann sie gehen? Wann sind Kostümierungen diskriminierend, wann nicht? Es kommt dabei nicht nur auf die Absicht der Akteure an, sondern vor allem darauf, ob Betroffene das Gezeigte oder Gesagte als Diskriminierung empfinden. Ein weites Feld, auf dem man, wie nun das Rheinauer AWO-Ballett, trotz bester Absichten unangenehme Überraschungen erleben kann. Die Angst der ohnehin vielfach unter Druck stehenden Buga-Gesellschaft, bloß nicht anzuecken, ist zumindest nachvollziehbar.
Aber Angst ist nun mal ein schlechter Ratgeber. Denn abgesehen davon, dass die Buga ihre Richtlinien zur interkulturellen Sensibilität frühzeitiger hätte kommunizieren müssen, handelt es sich nun ausgerechnet beim AWO-Ballett nicht um eine Unterhaltungstruppe, die irgendetwas für ihre Zwecke ausschlachtet. Im Gegenteil: Die Frauen, von denen viele auf die 70 und 80, einige sogar auf die 90 Lebensjahre zugehen, bilden seit Jahrzehnten einen bedeutenden Baustein ehrenamtlicher Seniorenarbeit in Alteneinrichtungen, Vereinen und Kirchengemeinden der Mannheimer Stadtteile.
Für ihr oftmals eingeschränktes, krankes, mitunter auch einsames Senioren-Publikum sind die quasi therapeutischen Auftritte der Tanzgruppe aktivierend und gemeinschaftsbildend - und das nicht zuletzt für die Tänzerinnen selbst. Ob sich Mexikaner, Japaner, Ägypter, Inder, Spanier und Menschen aus dem Orient davon ernsthaft diskriminiert fühlen könnten? Die offensichtliche Angst der Buga davor, hier anzuecken, erscheint doch ziemlich weit hergeholt.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Von Angst getrieben: Das Kostümverbot auf der Buga in Mannheim
Thorsten Langscheid glaubt nicht, dass man sich von den quasi therapeutischen Auftritten der Seniorentanzgruppe AWO-Ballet aus dem Mannheimer Stadtteil Rheinau diskriminiert fühlen könnte