Da hat der BGH den Reiss-Engelhorn-Museen (REM) also recht gegeben: Verhängt ein Ausstellungshaus ein Fotografie-Verbot, muss sich der Besucher daran halten. Auch wenn er gemeinfreie Werke ablichten will, deren Urheber über 70 Jahre tot und ihr Schutz damit erloschen ist. Für Wikipedia ist das Urteil bitter, das nun viele Fotos gemeinfreier Kunst aus der Internet-Enzyklopädie entfernen muss, bis jede einzelne Urheberfrage geklärt ist.
Die REM mögen durch das Urteil nun größere Kontrolle über die Weiterverbreitung ihrer Bestände bekommen haben – vor allem, was die kommerzielle Weiternutzung von Bildern angeht, die Wikipedia zur Verfügung gestellt hatte. Aber die Frage ist: wozu? Denn Kernaufgabe eines Museums ist der Bildungsauftrag und nicht die Vermarktung von Beständen. Das Frankfurter Städel zum Beispiel nimmt die kommerzielle Nutzung seiner digitalen Sammlung durch andere bewusst in Kauf. Ja, mehr noch, es fördert sie sogar, in dem es Werke Wikipedia zur Verfügung stellt. Und auch der Louvre lässt zu, dass Abbilder der Mona Lisa von jedermann vermarktet werden dürfen. Die Währung von Kunsthäusern im digitalen Zeitalter ist der Bekanntheitsgrad der eigenen Bestände. Der freie Zugang zu Werken. In Häusern der öffentlichen Hand.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kulturerbe für alle?
Annika Wind über das BGH-Urteil zum Bildrecht