Finanztipp

Kündigung nach Schaden

Kunden sollten auf Vertragsverlängerung pochen

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dpa
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Passiert ein Unfall, darf der Versicherer kündigen. © Zacharie Scheurer/dpa

Berlin. Kündigt ein Schadensversicherer seinem Kunden, kann sich das negativ auf die Suche nach einem neuen Vertragspartner auswirken. Betroffene sollten daher Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und eine Vertragsverlängerung anstreben. Dazu rät die Stiftung Warentest im „Finanztest“ (10/2022).

Zugeständnisse lohnen sich

Oft lohnt es sich, höhere Beiträge oder Selbstbeteiligung zu akzeptieren. Später können Kunden immer noch den Vertrag kündigen. Das ist besser, denn oft müssen Kunden im Antragsformular angeben, wenn sie wegen Schäden gekündigt wurden. Das kann den Neuabschluss eines Vertrags gefährden. Und eine mühsame Suche nach einem anderen Anbieter nach sich ziehen.

Bei der Haftpflichtversicherung rät „Finanztest“, kleinere Schäden bis 300 oder 400 Euro selbst zu übernehmen. Oft kann auch eine kostenlose Schlichtungsstelle helfen.

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Corinna Busalt
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Grundsätzlich dürfen bestimmte Versicherungssparten ihren Kunden kündigen, etwa die Hausrat-, Auto- oder Wohngebäudeversicherung. Das ist innerhalb eines Monats nach der Schadensbearbeitung möglich. Oft reicht dafür nur ein Schadensfall.

Bei der Rechtsschutzversicherung müssen es zwei Schadensfälle innerhalb von zwölf Monaten sein. Doch die Unternehmen dürfen auch ohne Begründung den Vertrag beenden, wenn sie die Kündigungsfrist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung einhalten. dpa

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