Gehwegparken

Wer in Mannheim richtig und wer falsch parkt

Was ist richtig? Was ist falsch? Neun Park-Beispiele aus den Quadraten, bei denen die Stadt Mannheim erklärt, was erlaubt ist und was nicht

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Zu diesem Bild teilt die Stadt mit: "Korrekte Parkweise innerhalb der Markierungen. Die Grenzmarkierung wurde im Kurvenbereich für die Befahrung von Schwerverkehr (Müllfahrzeuge) gesetzt."

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"Parken ist nur innerhalb der gekennzeichneten Markierungen erlaubt. Der schwarze Mercedes würde beanstandet, da dieser über die Parkstandsmarkierung hinausragt und den Zugang zum Hydranten behindert. Der schwarze SUV auf der linken Seite steht entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße (zwei Vergehen die beanstandet werden)", so die Stadt. Funfact am Rande: Da der Mercedes unmittelbar neben dem Polizeipräsidium in L 6 steht, hat ihn möglicherweise ein Polizist so lausig geparkt. Was die falsche Fahrtrichtung angeht, handelt es sich hier augenblicklich indes de facto um eine Sackgasse.

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"Das Fahrzeug steht nicht innerhalb der Parkstandsmarkierung und behindert den Zugang zum Hydranten. Aus diesem Grund wurde auch die Parkstandsmarkierung unterbrochen. Das Fahrzeug wird beanstandet", so die Stadt.

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"Korrekte Parkweise. Beschilderung und Markierung ist beendet."

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"Rechts darf auf dem Gehweg innerhalb der Markierung geparkt werden. Die Fahrzeuge können allerdings dennoch beanstandet werden,weil sie die Begrenzungslinie auf dem Gehweg überschreiten. Die Beschilderung links erlaubt aktuell ein Parken auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg. Hier würden alle Fahrzeuge ebenfalls beanstandet. In diesem Fall sieht die Planung auf dieser Seite jedoch keine Parkstände vor. Die Beschilderung wird links noch entfernt und der Seitenraum abgepollert, um dort zukünftig das Parken zu unterbinden."

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"Links korrektes Parkverhalten. Rechts wird das Parken halbseitig auf dem Gehweg dann nicht mehr geduldet und beanstandet, wenn die Pfosten und Beschilderung installiert sind."

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"In dieser Straße ist ein alternierendes Parken geplant. Links wird das Parkverbot noch mittels Beschilderung oder Pfosten gekennzeichnet. Wenn alles fertig ist, sollten die Fahrzeuge rechts auch innerhalb der vorgesehenen Markierung parken, ohne auf dem Gehweg zu stehen. Anhand der Fotoaufnahme würden alle Fahrzeuge, sowohl rechts wie links, beanstandet."

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"Hier wird die Beschilderung noch angepasst. Nach StVO darf nur auf der Fahrbahn am Bordsteinrand geparkt werden unter der Berücksichtigung,dass eine Fahrbahngasse von mindestens 3,05 Meter für den fließenden Verkehr gewährleistet wird", so die Auskunft der Stadt.

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