Pandemie

Diese verschärften Corona-Regeln gelten jetzt in Baden-Württemberg

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dpa/lsw
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Unter anderem die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden ab diesem Montag (27. Dezember) erweitert. © iStock

Stuttgart. Im Kampf gegen die Omikron-Variante hat die Landesregierung die Corona-Regelungen im Südwesten verschärft. Neue Vorschriften der Corona-Verordnung gelten von diesem Montag (27. Dezember) an. Das entschied die grün-schwarze Landesregierung am vergangenen Donnerstag in Stuttgart. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden erweitert. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie.

Für Geimpfte und Genesene gilt eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. "Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen", berichtete das Staatsministerium. Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.

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Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 01.00 Uhr. Zu Veranstaltungen dürfen nun höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betreffe Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am vergangenen Mittwoch bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem 28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.

Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen - diese Bedingungen wurden nun auch verschärft. Die Ausnahme betrifft beispielsweise nur noch Menschen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben. Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung erhielten, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen.

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