Mannheim. Bei einem Polizeieinsatz im Mannheimer Stadtteil Schönau ist am Samstag ein 49-Jähriger tödlich verletzt worden. Wie Staatsanwaltschaft, Polizei und Landeskriminalamt (LKA) mitteilten, soll der Mann über den Notruf die Polizei gerufen und mitgeteilt haben, er habe ein Verbrechen begangen. Die Beamten trafen vor dem Wohngebäude in der Johann Schütte-Straße, zu dem sie gerufen wurden, auf den mit einem Messer bewaffneten 49-Jährigen. Den Angaben zufolge habe er die Beamten bedroht.
Mann bedroht Polizei und wird in Mannheim erschossen - Hintergründe und Motiv unklar
Durch die Schüsse der Polizei wurde der Mann verletzt. Er starb später im Krankenhaus. Zu den Hintergründen und dem Motiv des 49-Jährigen war den Angaben nach vorerst nichts bekannt. Einen Streit habe es ersten Erkenntnissen nach aber nicht gegeben, sagte ein Sprecher des LKA. Weitere Einzelheiten teilten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst nicht mit. Aus Neutralitätsgründen hat das LKA die Ermittlungen übernommen. Es werde nun unter anderem überprüft, wie die Beamten und der 49-Jährige reagiert hätten, sagte der Sprecher.
Nach Schüssen der Polizei in Mannheim: Psychologische Hilfe für Angehörige, Beamtinnen und Beamte
Die Familie des Verstorbenen wurde am Einsatzort durch Seelsorger betreut. Auch die am Einsatz beteiligten Polizeibeamtinnen und bekommen durch eine Psychologin des Polizeipräsidiums Hilfe.
Polizeipräsident Siegfried Kollmar drückt den Angehörigen des Verstorbenen seine Anteilnahme aus: "Der Tod eines Menschen im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes ist an Tragik kaum zu überbieten. Meine Gedanken sind bei der Familie des Verstorbenen sowie bei den eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten", gibt die Polizei am Sonntag in einer Pressemeldung bekannt.
Nach tödlichen Schüssen der Polizei in Mannheim: LKA untersucht Geschehen
Dienstwaffen dürfen nach Angaben des Innenministeriums nur als «Ultima Ratio», also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbaren Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das LKA ermittelt, wie die Sachlage im aktuellen Fall war. (mit dpa)
Von dem Einsatz wurden von Zeugen Videos aufgenommen. Diese können im Hinweisportal der Polizei Baden-Württemberg hochgeladen werden: https://bw.hinweisportal.de/schusswaffengebrauch-mannheim
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