Mannheim. Die Diskussion im Hauptausschuss des Gemeinderats um die Beflaggung des Rathauses war am Dienstag schnell erledigt: „Eine dauerhafte Beflaggung des Rathauses mit der Deutschland- und Mannheimfahne würde aus unserer Sicht Wirkung und Ziel der Beflaggung widersprechen“, sagte Oberbürgermeister Christian Specht (CDU). Er erläuterte: Es werde bereits jetzt nur an ausgewählten Gedenk- und Feier- oder Erinnerungstagen geflaggt, um die Besonderheit dieser Tage hervorzuheben. Man werde hier weiterhin den Bundes- und Landesbeflaggungsvorgaben folgen, die das vorsehen.
Kritisch gegenüber Terre des Femmes-Flagge
Während die AfD in einem Antrag gefordert hatte, dass immer, wenn das Rathaus beflaggt wird, eine „bundesdeutsche Fahne“ und die Mannheimer Stadtflagge als Ergänzung dazu kommen sollen, wollte die LI.PAR.Tie, dass zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) ein neues Flaggenkonzept erarbeitet wird. Sie forderte eine Beflaggung, die zum Beispiel auch Trans-Frauen einschließt.
Deutschland: Tägliche Beflaggung ist die Ausnahme
- Im Gegensatz zu anderen Staaten ist in Deutschland eine tägliche bundesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen des Bundes nicht vorgesehen.
- Ausnahmen gibt es für die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main sowie für den Bereich der Bundeswehr.
- Auch die beiden Amtssitze des Bundespräsidenten in Berlin und Bonn, die Dienstgebäude des Bundespräsidialamtes, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Berlin sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden täglich beflaggt.
- Der Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung legt regelmäßige allgemeinen Beflaggungstagen fest. Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen:
a) am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
b) am Tag der Arbeit (1. Mai)
c) am Europatag (9. Mai)
d) am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
e) am Jahrestag des 17. Juni 1953
f) am Jahrestag des 20. Juli 1944
g) am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
h) am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
i) am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag sowie
j) am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament.
Die aktuell verwendete Flagge von Terre des Femmes sehe man kritisch, da sich die Organisation transfeindlich geäußert habe, wobei diese dies abstreitet.
"Einzig Flagge mit weißer Taube drauf"
Bernd Siegholt (AfD) betonte derweil, er wolle am Rathaus allgemein keine Mischung mit „ideologischen Flaggen wie der Regenbogenflagge“. Wenn bei „derzeitigen weltweiten Verhältnissen schon eine ideologische Flagge, dann die Blaue mit der weißen Taube drauf“, sagte er.
„Haben uns abgestimmt“
Specht sagte indes zum Antrag der LI.PAR.Tie: „Ich will Ihnen mitteilen, dass wir uns entscheiden, einmal die Fahne ,Frei Leben ohne Gewalt’ von ,Terre des Femmes’ und dazu die Fahne ,Stoppt Gewalt gegen Frauen’ von UN Women Deutschland aufhängen werden.“ Er betonte: Dies erfolge auch in enger Abstimmung mit dem LSBTI-Beauftragten und soll künftig und bereits in diesem Jahr anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am Rathaus erfolgen.
LI.PAR.Tie: Verwaltungsinterne Abstimmung reicht nicht
LI.PAR.Tie-Fraktionschef Dennis Ulas (Linke) sagte, es stimme, dass die Beflaggung dieses Jahr abgestimmt sei. „Ich bin mir unsicher, ob es wirklich mit Trans- und Frauengruppen abgestimmt ist, so wie wir es beantragt hatten. Das war Kern unseres Antrages“, so Ulas weiter.
Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden?
- Die Bundesflagge (ohne Bundesschild) darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden, heißt es im Protokoll Inland der Bundesregierung. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).
- Dagegen ist die Bundesdienstflagge (mit Bundesschild) den Bundesdienststellen vorbehalten, heißt es.
- Im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung der Flagge zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen nicht ohne Genehmigung gestattet (§ 145 Abs. 1 Nr. 1 Markengesetz). Die Bundesfarben dürfen hierzu jedoch verwendet werden, sofern sie nicht als Flagge erscheinen.
Es reiche nicht aus, wenn das Thema „nur verwaltungsintern“ behandelt werde. „Dennoch tragen wir den Vorschlag für dieses Jahr mit.“ Außerdem wollte er von Specht wissen: „Ist es üblich, dass Flaggen von Organisationen und Vereinen gehisst werden?“
Specht: OB entscheidet
Darauf gab Specht keine Antwort: „Ich glaube, dass wir jetzt einen guten Kompromiss gefunden haben.“ sagte er. Und: Beflaggung liege in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters und sei kein Gegenstand der politischen Beratung. „Denn es geht um die Außenvertretungsbefugnis der Stadt Mannheim, und die hat nach der Gemeindeordnung der Oberbürgermeister“, so Specht.
SPD: Flaggenordnung schaffen
Heidrun Kämper von der SPD sagte daraufhin in einer Wortmeldung: Es gehe hier um ein „Phänomen der Vielfaltsgesellschaft, darum, unterschiedliche Identitäten sichtbar zu machen. Das Thema wird uns immer wieder beschäftigen.“ Die SPD schlage daher eine „kommunale Flaggenordnung vor, um eine klare Regelung zu schaffen“. Specht entgegnete erneut: „Die gibt es, die Gemeindeordnung, die Befugnis steht dem Oberbürgermeister zu.“
Jugendbeirat: Debatte über Schutzkonzepte auch für Trans-Mädchen anstoßen
Der Jugendbeirat merkte in der Sitzung noch an: Man wolle darauf hinweisen, dass es nicht nur um Transfrauen gehe, sondern auch Transmädchen, und dass eventuell Schutzkonzepte in dem Zusammenhang erarbeitet werden könnten. „Denn es passiert nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern leider auch tagtäglich an Schulen, dass es für Trans-Mädchen unsicher sein kann in die Schule zu gehen, in den Diskurs zu gehen und zu ihrem Geschlecht zu stehen.“
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